Welche Betroffenenrechte gibt es innerhalb der Datenschutzgrundverordnung?
Die betroffene Person hat nach Art. 15 DSGVO ein Recht zu erfahren, ob ein für die Verarbeitung Verantwortlicher sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet. Soweit dies der Fall ist, hat die betroffene Person weiter ein Recht auf Auskunft über die Umstände der Datenverarbeitung.
Welches der genannten Rechte ist kein Betroffenenrecht laut DSGVO?
Das Recht der betroffenen Person auf Berichtigung hängt eng mit dem Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO zusammen. Ohne das Recht auf Auskunft über die über sie verarbeiteten personenbezogenen Daten könnte die betroffene Person von ihrem Berichtigungsrecht keinen Gebrauch machen.
Welche Betroffenenrechte gibt es innerhalb der Datenschutzgrundverordnung DSGVO?
Zu den weiteren Rechten des Betroffenen zählen etwa das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO). Ferner stellen die Informationspflichten des Verantwortlichen zugleich Informationsrechte des Betroffenen dar.
Wann darf gemäß DSGVO eine betroffene Person ihr Recht ausüben auf ihre Daten zuzugreifen?
Die Auskunftserteilung an die betroffene Person kann gem. Art. 12 Abs. Verantwortliche haben zudem das Recht, sofern sie eine große Menge von Informationen über die betroffene Person verarbeiten, dass diese ihr Recht auf Auskunft hinsichtlich Verarbeitungsvorgänge oder Angaben konkretisiert.
Wer ist der Verantwortliche im Datenschutz Wenn es eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gibt?
Grundsätzlich ist der Verantwortliche der erste Ansprechpartner für Betroffene und für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben zuständig. Das bedeutet aber nicht, dass der Auftragsverarbeiter frei von Haftung wäre. Nach Art. 82 EU-DSGVO haftet er mit dem Verantwortlichen gemeinsam.
Welche Betroffenenrechte definiert die DSGVO?
Die Informationspflichten des Verantwortlichen über Datenverarbeitungen gehören ebenso zu den Betroffenenrechten nach DSGVO, wie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit. …