Wer darf Chemikalien verkaufen?

Wer darf Chemikalien verkaufen?

Die Abgabe darf nur durch die sachkundige Person erfolgen (§ 8, Abs. 1). Eine Erlaubnispflicht besteht nicht, wenn die Abgabe ausschließlich an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten erfolgt, sowie für Apotheken.

Wer darf Gefahrstoffe abgeben?

Gefahrstoffe dürfen von Personen abgegeben werden, die die erforderliche Sachkunde besitzen. Apotheker und PTA besitzen diese durch ihre Ausbildung. PKA müssen im Besitz eines Sachkundenachweises sein, der üblicherweise mit der Abschlussprüfung erbracht wird.

Für welche Gefahrstoffe Sachkundenachweis?

Konkret ist der Sachkundenachweis ab 1. Juni zum Beispiel für die Abgabe von Methanol (GHS06), Diethylether (H224), Kalium- oder Natriumnitrat (GHS03), Kaliumpermanganat (GHS03) und Wasserstoffperoxidlösung ab 50 Prozent (GHS03) erforderlich.

Was ist bei dem Verkauf von Gefahrstoffen zu beachten?

Wer mit Chemikalien handelt, die als giftig oder mit bestimmten Gesundheitsgefahren gekennzeichnet sind, braucht eine behördliche Er- laubnis und muss über spezielles Fachwissen / Sachkunde verfügen, um Kunden richtig informieren zu können. Bundesweit geregelt ist das in der Chemikalienverbots- Verordnung.

Welche Gefahrstoffe dürfen in der Apotheke nicht abgegeben werden?

Ob die Chemikalie an einen beruflichen oder privaten Verwender abgegeben wird, spielt dabei keine Rolle. Viele Stoffe und Gemische, wie Ethanol, Ammoniak, verschiedene Säuren und Wasserstoffperoxid bis 12 Prozent, dürfen jedoch auch in Zukunft ohne Sachkundenachweis abgegeben werden.

Wer darf in der Apotheke Pflanzenschutzmittel abgeben?

Pflanzenschutzmittel darf gewerbsmäßig nur abgeben, wer über einen Sachkundenachweis nach § 9 PflSchG verfügt. Mit der Neufassung der PflSchSachKV wurde die bisherige Regelung aufgegeben, wonach pauschal die Approbation als Apotheker bzw.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben