Ist das Bundesverfassungsgericht eine Superrevisionsinstanz?
Weil das Bundesverfassungsgericht keine Superrevisionsinstanz ist, prüft es bei der Urteilsverfassungsbeschwerde nur die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts und nicht die Richtigkeit des Urteils insgesamt.
Was bedeutet das Bundesverfassungsgericht ist keine Superrevisionsinstanz?
Das BVerfG ist kein Rechtsmittelgericht und somit keine Superrevisionsinstanz. Daher prüft es im Rahmen von Urteilsverfassungsbeschwerden nicht die Einhaltung des Verfahrens oder die richtige Auslegung oder Anwendung des einfachen Rechts im Einzelfall durch das Fachgericht.
Ist die Verfassungsbeschwerde zulässig?
Die Verfassungsbeschwerde ist grundsätzlich erst zulässig, nachdem der fachgerichtliche Rechtsweg vollständig beschritten wurde ( sog. Rechtswegerschöpfung). Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein Landesgesetz oder einen sonstigen Hoheitsakt, gegen den ein Rechtsweg nicht offen steht, gilt eine Jahresfrist.
Was ist die mittelbare Drittwirkung?
Bei der mittelbaren Drittwirkung wirken die Grundrechte nicht unmittelbar zwischen den Bürgern, jedoch ist ihr Inhalt bei der Anwendung des Privatrechts zu beachten, insbesondere fließen sie in die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe mit generalklauselartigem Charakter ein.
Wann Individualverfassungsbeschwerde?
M. 68 Jahre nach Einführung der Verfassungsbeschwerde zum BVerfG führt NRW zum 1. Januar 2019 die Individualverfassungsbeschwerde zum VerfGH NRW ein. So wundert es nicht, dass die bisherigen Aufgaben des VerfGH NRW nun zur Jahreswende häufig als die eines Staatsgerichtshofes beschrieben werden.
Was wäre ohne das Bundesverfassungsgericht?
Ohne das Bundesverfassungsgericht wäre das Grundgesetz der Bundesrepublik nicht viel wert – beides gehört unabdingbar zusammen.
Warum ein Bundesverfassungsgericht?
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen.