Hat jeder Einsicht ins Handelsregister?
Stand Juli 2018 liegt diese Gebühr bei 4,50 Euro. Wenn du vor Ort beim Amtsgericht oder online einen Auszug aus dem Handelsregister beantragst, wählst du zwischen zwei Varianten. Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) ist es jedermann erlaubt, zu Informationszwecken einen Blick in das Register zu werfen.
Wie kommt man an einen aktuellen Handelsregisterauszug?
Die gesuchten Dokumente bekommt man vom registerführenden regional zuständigen Amtsgericht, dem Handelsregister vor Ort. Dieses sowie die Zuordnung der gesuchten Gesellschft zu genau diesem Handelsregister müssten Sie selbst herausfinden, dann können Sie selbst hingehen bzw. dieses selbst kontaktieren.
Wer kann alles ins Handelsregister einsehen?
Da das Handelsregister öffentlich ist, kann sich zunächst einmal jedermann in das zuständige Amtsgericht begeben und dort Einsicht nehmen. Es muss also nicht begründet werden, warum die Einsichtnahme gewünscht ist.
Kann ein Gläubiger in das Handelsregister Einsicht nehmen?
Ist der Schuldner Gesellschafter einer GmbH, kann sich der Gläubiger die Informationen über den Gesellschaftsanteil, dessen Werthaltigkeit und die Beschränkungen in der Ausübung des Gesellschaftsanteils aus dem Handelsregister beschaffen.
Wie bekommt man an Handelsregisterauszug kostenlos?
“Kostenlos” im Sinne von aktuellen und nachvollziehbaren Informationen – die kann man beim Amtsgericht / Handelsregister per telefonischer Auskunft erhalten oder man geht persönlich zum Amtsgericht und nutzt die jedermann zustehenden Einsichtsmöglichkeiten. Das ist alles kostenlos.
Wann hat man eine Handelsregisternummer?
Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass Sie einen Handelsregister-Eintrag benötigen, wenn… Ihr Unternehmen einen für die Branche üblichen Jahresumsatz erzielen wird (im Einzelhandel 250.000 Euro, bei Großhandel und Produktion 400.000 bis 500.000 Euro). Ihr Unternehmen kaufmännisch organisiert ist.
Was bedeuten Rote Unterstreichungen im Grundbuch?
Außerdem wird die »gelöschte« Eintragung der besseren Übersicht halber »gerötet« (rot unterstrichen). Rot unterstrichene Eintragungen im Grundbuch sind daher nicht etwa besonders wichtig, sondern vielmehr erledigt (Achtung: auf der Grundbuchablichtung, einer Fotokopie, erscheinen die Unterstreichungen schwarz!) .
Wer wird in das Schuldnerverzeichnis eingetragen?
Das Schuldnerverzeichnis. In das Verzeichnis wird ein Schuldner nach § 882b ZPO auf Anordnung des Gerichtsvollziehers eingetragen, wenn: der Schuldner die Aufnahme des Vermögensverzeichnisses verweigert, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners mangels Masse abgelehnt wurde.