Was ist die Kostensteigerung?

Was ist die Kostensteigerung?

Zu den Kostensteigerungen gehören alle Steigerungen der Kosten für den Betrieb, Unterhalt und die Verwaltung der Mietliegenschaft. Diese umfassen namentlich die Preissteigerungen bei den öffentlichen Abgaben, Hauswarts- und Verwaltungslöhnen, Materialpreisen, Handwerker-/Baulöhnen etc.

Wie hoch darf die mietzinserhöhung sein?

Hypothekarzinserhöhung: Gemäss Artikel 13 der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen berechtigt eine Hypothekarzinserhöhung von 0,25 Prozent in der Regel zu einer Mietzinserhöhung von: 2 Prozent bei Hypothekarzinssätzen von mehr als 6 Prozent.

Was ist eine mietzinserhöhung?

Eine Mieterhöhung im Laufe eines Mietverhältnisses kann verschiedene Gründe haben. So wird einem Vermieter zum Beispiel das Recht zu einer Mieterhöhung eingeräumt, um die Miete an eine allgemeine Mietpreissteigerung anzupassen. Aber auch Modernisierungsmaßnahmen können ein Grund für eine Mieterhöhung sein.

Wann zur schlichtungsbehörde?

Die Schlichtungsbehörde ist für sämtliche Streitigkeiten aus Mietverhältnissen über Wohn- und Geschäftsräume zuständig wie z. B. Mietzinserhöhungen, Kündigung etc. Sie hat den Auftrag, in einem kostenlosen Verfahren eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen.

Was kostet die Schlichtungsbehörde?

In nicht vermögensrechtlichen Verfahren beträgt die Gebühr CHF 100 bis 850. Entscheidet die Schlichtungsbehörde die Streitigkeit oder unterbreitet sie den Parteien einen Urteilsvorschlag, kann sie die Gebühr bis um die Hälfte erhöhen.

Welche Schlichtungsbehörde ist zuständig?

Zuständig bei mietrechtlichen Streitigkeiten ist jeweils die Schlichtungsbehörde der Gemeinde am Ort der Mietsache.

Kann Vermieter ohne Grund Miete erhöhen?

Der Vermieter kann auch ganz ohne einen solchen Grund die Miete erhöhen. Vorausgesetzt ist zum Beispiel, die Miete ist besonders niedrig, liegt unter der ortsüblichen Vergleichsmiete und ist seit 15 Monaten unverändert.

Kann ich den Mietzins erhöhen?

Gestützt auf Art. 269d OR kann der Vermieter auf den nächstmöglichen Kündigungstermin den Mietzins erhöhen. Während einer festen Vertragsdauer ist eine Mietzinserhöhung also grundsätzlich unzulässig.

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