Ist ein Partnerschaftsvertrag ohne Notar gültig?
Muss der Partnerschaftsvertrag beurkundet werden? Bei einem Partnerschaftsvertrag handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag, der nicht zwingend der notariellen Beurkundung bedarf. In jedem Fall empfiehlt es sich, den Partnerschaftsvertrag notariell beurkunden und von einem versierten Notar entwerfen zu lassen.
Wer macht Partnerschaftsvertrag?
Vertragsschluss ohne Notar möglich Paare können viele Regelungen allein treffen. Zum Notar müssen sie nur, wenn es in dem Partnerschaftsvertrag um eine Schenkung geht oder er die Verpflichtung enthält, ein Grundstück oder Wohnungseigentum zu übertragen.
Wann ist ein Partnerschaftsvertrag gültig?
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung einen Partnerschaftsvertrag aufzusetzen. Es ist stets eine freiwillige Entscheidung. Dennoch ist es wichtig, dass sich auch unverheiratete Paare absichern. Der Partnerschaftsvertrag an sich kommt erst bei einer Trennung oder im Todesfall zum Tragen.
Wie können sich Lebenspartner absichern?
Zur wirtschaftlichen Absicherung eines Lebenspartners ist entweder ein Testament oder ein Erbvertrag notwendig. Die beiden Partner können aber kein gemeinschaftliches Ehegattentestament und damit auch kein so genanntes „Berliner Testament“ errichten.
Wann ist ein Partnerschaftsvertrag sinnvoll?
Sinnvoll ist ein Partnerschaftsvertrag immer dann, wenn der sozial schwächere Partner im Alter oder im Krankheitsfall abgesichert werden soll. Auch Regelungen zu der Behandlung von Schenkungen während bestehender Partnerschaft nach einer Auflösung sind möglich, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Ist ein Partnerschaftsvertrag sinnvoll?
Mit einem Partnerschaftsvertrag stehen unverheiratete Paare rechtlich auf der sicheren Seite. Während und nach Ihrer Beziehung kann er viele Probleme vereinfachen und Ihnen einen Rosenkrieg ersparen. Verbraucherschützer raten daher auch jungen Paaren, einen solchen Vertrag abzuschließen.