Welche Urkunde für Krankenkasse?
Wenn Sie eine Geburtsurkunde für die Krankenkasse beantragen, achten Sie darauf, welche Geburtsurkunde sie haben möchte. Bei den meisten GKV und PKV genügt in der Regel eine Kopie vom Original, oder aber eine beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde.
Wie meldet man Baby bei Krankenkasse an?
Einfach den Antrag ausfüllen und zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde zurückschicken. Innerhalb weniger Tage wird die Kasse Ihnen die erste Versichertenkarte Ihres Kindes zusenden. Es ist eine reine Formalität, ohne Mehrkosten für Sie. Bei privaten Krankenversicherungen gibt es keine Familienversicherung.
Wer braucht alles die Original Geburtsurkunde?
Für folgende weitere Fälle benötigt ihr z.B. die Geburtsurkunde: Eine Kontoeröffnung auf den Namen eures Kindes. Anmeldung eures Kindes beim Einwohnermeldeamt. Beantragung von Ausweisdokumenten, z.B. wenn ihr für euer Kind einen Kinderreisepass beantragen möchtet.
Welche Anträge müssen nach der Geburt gestellt werden?
Formalitäten, die Sie organisieren müssen:
- Ihr Kind innerhalb von 7 Werktagen beim Standesamt anmelden.
- Ihre Krankenkasse über die Geburt informieren.
- Kindergeld beantragen.
- Elterngeld beantragen.
- Mutterschaftsleistungen beantragen.
- Falls Sie eine Frühgeburt haben: Ihren Arbeitgeber informieren.
Was für Papiere brauche ich um mein Kind anzumelden?
Wenn Sie sich auf den Weg ins Standesamt machen und die Geburtsurkunde beantragen möchten, sollten Sie folgende Unterlagen dabei haben: Geburtsurkunden beider Eltern und die Eheurkunde (bei unverheirateten Eltern: die Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft und eventuell die Sorgeerklärung), Ausweise oder Pässe …
Was brauche ich um mein Baby anzumelden?
Für die Geburtsbeurkundung benötigen miteinander verheiratete Elternpaare folgende Unterlagen: Geburtsbescheinigung der Klinik bzw. der Hebamme bei Hausgeburt oder Geburt im Geburtshaus, Personalausweise und Geburtsurkunden der Eltern sowie die Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch.
Wie melde ich mein Baby an?
Innerhalb von einer Woche beziehungsweise sieben Tagen nach der Geburt müssen Sie als Eltern oder sorgeberechtigte Personen gemäß § 18 Personenstandsgesetz (PStG) zum Standesamt gehen und die Geburtsurkunde beantragen. Dies muss immer in dem Standesamt geschehen, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist.