Was wurde durch die Goldene Bulle geregelt?

Was wurde durch die Goldene Bulle geregelt?

Die Goldene Bulle bildete einen zentralen Baustein der Reichsverfassung und war bis zum Ende des Alten Reichs 1806 gültig. Sie regelte, teilweise auf ältere Bestimmungen zurückgreifend, die Königswahl, legte die Zahl und Rechte der Kurfürsten fest und schloss endgültig päpstliche Mitwirkungsansprüche aus.

Was bedeutet der Goldene Bulle?

Die Goldene Bulle war von 1356 an das wichtigste Verfassungsdokument des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation bis zu dessen Ende im Jahre 1806. Es legte in lateinischer Sprache das Verfahren der deutschen Königswahl fest.

Was war eine Bulle?

Eine Bulle wurde im Mittelalter in lateinischer Sprache auf Pergament geschrieben. Die Goldene Bulle heißt so, weil das Wachssiegel der Urkunde von einer Goldkapsel umschlossen war. Allerdings bekam sie diesen Namen erst um das Jahr 1400. Kaiser Karl IV., nannte sie unser keiserliches rechtbuch.

Was war 1356?

Die Goldene Bulle, die 1356 vom römisch-deutschen Kaiser Karl IV erlassen wurde, war eines der wichtigsten Gesetze im Heiligen Römischen Reich. Heute würde man vielleicht von einem „Grundgesetz“ sprechen. Dieses Gesetz regelte die Wahl und die Krönung des römisch-deutschen Königs durch die Kurfürsten.

Wo wird die Goldene Bulle aufbewahrt?

Karmeliterkloster
Seit 1969 wird das Original der Frankfurter Goldenen Bulle sicher in der Privilegienkammer des Instituts für Stadtgeschichte, im Karmeliterkloster aufbewahrt. Diese 1366 ausgefertigten Frankfurter Exemplar der Goldenen Bulle Kaiser Karls IV. von 1356 ist ein herausragendes Verfassungsdokument zur deutschen Geschichte.

Was war 1356 nach Christus?

Dezember 1356 in Metz, auf dem Metzer Hoftag, verkündet. Die Goldene Bulle ist das wichtigste Verfassungsdokument des mittelalterlichen Reiches. Im Jahr 2013 wurde sie zum Weltdokumentenerbe erklärt, mit den entsprechenden Verpflichtungen für Deutschland und Österreich.

Was heißt Kurfürsten?

Ein Kurfürst (lateinisch princeps elector imperii oder elector) war einer der ursprünglich sieben, später neun und zuletzt zehn ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, denen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs zustand.

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