Was ist Erziehung und Bildungspartnerschaft?

Was ist Erziehung und Bildungspartnerschaft?

Die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft ist ein Konzept für die Zusammenarbeit von pädagogischen Fachkräften und Eltern. Sie betont die gemeinsame Verantwortung für Erziehung und Bildung des Kindes.

Was ist der Unterschied zwischen Elternarbeit und erziehungspartnerschaft?

Elternarbeit ist zu verstehen als eine Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften einer pädagogischen Einrichtung und den Eltern. Elternarbeit als Erziehungspartnerschaft schließt über die leiblichen El- tern hinaus auch alle wesentlichen Bezugspersonen wie Großeltern, Stief- oder Pflegeeltern des Kindes mit ein.

Wie kann erziehungspartnerschaft entstehen?

Die wichtigste Voraussetzung besteht darin, sich gegenseitig zu akzeptieren und offen für einen Austausch zu bleiben. Der Umgang miteinander sollte also möglichst harmonisch verlaufen, damit sowohl Erzieher als auch Eltern die Möglichkeit bekommen, Vertrauen aufzubauen.

Wo ist die Elternarbeit erziehungspartnerschaft gesetzlich verankert?

Erziehungspartnerschaft – gesetzliche Grundlagen Die Zusammenarbeit mit Eltern zum Wohl des zu betreuenden Kindes ist in allen Kita-Gesetzen schriftlich fixiert. Nicht alle Kinderbetreuungsgesetze der einzelnen Länder berücksichtigen die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kita in gleichem Maße.

Warum heißt es nicht mehr Elternarbeit?

Beim Lesen der unterschiedlichen Bildungspläne werden Sie entde- cken, dass das Wort „Elternarbeit“ vom Begriff „Erziehungspartner- schaft“ verdrängt wurde. Dieser neue, möglicherweise etwas sperrige Begriff beinhaltet eine andere Perspektive auf die Zusammenarbeit mit Eltern.

Wie wichtig ist die Zusammenarbeit mit Eltern?

Eine wichtige Aufgabe in der Zusammenarbeit mit Eltern besteht darin, die beiden Lebenswelten des Kindes – Kita und Familie – zu verbinden. Andererseits ist es ihre Aufgabe, ihr pädagogisches Wissen und ihre Erfahrungen mit dem Kind während der Betreuungszeit in angemessener Form mit den Eltern zu teilen.

Wie können Eltern einbezogen werden?

Erzieherinnen können interessierte Eltern bereits in deren Planung einbeziehen: Diese können Ideen beisteuern, organisatorische Aufgaben übernehmen (Objekte besorgen, Kontakte herstellen…), eine besondere Aktivität mit Kindern übernehmen oder auch als Begleitpersonen bei Exkursionen mitkommen.

Wo ist die Elternarbeit gesetzlich verankert?

Elternarbeit ist im KJHG gesetzlich fest verankert. In § 34 Abs. 1 wird die Rückkehr des Kindes in die Familie als Ziel festgelegt, dieses ist ohne Elternarbeit nicht zu erreichen.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Zusammenarbeit mit Eltern?

Die Zuständigkeit der Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten für die Erziehung ihrer Kinder ist durch das Grundgesetz geregelt (vgl. Alpbek 2017, S. 174). Hier heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

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