Was ist das kleine Sorgerecht?
Der Stiefelternteil hat dann das sogenannte kleine Sorgerecht für die Kinder. „Kleines Sorgerecht bedeutet, dass der Stiefvater oder die Stiefmutter für das Stiefkind eine eigene Entscheidungsbefugnis und rechtliche Vertretungsbefugnis in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens hat“, sagt Dr.
Wo kann man das kleine Sorgerecht beantragen?
Sie brauchen das kleine Sorgerecht also nicht eigens zu beantragen. Es entsteht durch Ihre Eheschließung und besteht per Gesetz. Sollte Ihr Ehepartner als leiblicher Elternteil des Kindes im Einzelfall mit Ihrer Entscheidung nicht einverstanden sein, kann er Ihre Entscheidung jederzeit revidieren.
Haben Stiefeltern Sorgerecht?
Bei einem sogenannten „echten“ Stiefelternverhältnis – d.h. der Ehepartner hat das alleinige Sorgerecht für das leibliche Kind – hat der Stiefelternteil laut § 1687b BGB das Recht, in Alltagsangelegenheiten das Kind betreffend mitzuentscheiden.
Wie bekommt der Stiefvater das Sorgerecht?
Nach §1687b des Bürgerlichen Gesetzbuches, kann die Mutter ihrem Partner das „kleine Sorgerecht“ übertragen. Mit diesem darf der Stiefvater über alltägliche Dinge entscheiden, die keine schwerwiegenden Auswirkungen auf die Entwicklung seines Stiefkindes haben.
Kann ich als Stiefmutter Sorgerecht beantragen?
Hintergrund: Bislang kann ein Stiefelternteil nur dann das kleine Sorgerecht beantragen, wenn ein leiblicher Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt. Das ist nur selten der Fall. In der Regel bleiben beide Eltern auch nach einer Trennung sorgeberechtigt.
Wann wird über das Sorgerecht entschieden?
Das gemeinsame Sorgerecht haben verheiratete Eltern bei der Geburt ihres Kindes automatisch – ansonsten muss der Vater es beim Jugendamt oder Familiengericht beantragen. Dann entscheidet das Familiengericht als letzte Instanz.
Wie sieht eine Sorgerechtsvollmacht aus?
Wie sieht eine Sorgerechtsverfügung aus? Bei einer Sorgerechtsverfügung musst Du einige formale Anforderungen beachten. So muss die Erklärung – wie jedes Testament – persönlich und handschriftlich verfasst sein, mit Vor- und Nachnamen unterschrieben und mit Datum versehen (§ 2247 BGB).