Was bedeutet Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson?
Das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis wird erteilt, wenn als Folge der Behinderung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine ständige Begleitung nötig ist. Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen B sind zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Wer ist Begleitperson?
Im Sinne der Krankenversicherung ist eine Begleitperson eine Person, die für einen Patienten, egal ob Kind oder Erwachsener, in einer Klinik oder während der Kur ständig anwesend ist. Die Mitaufnahme der Begleitperson wird von der Krankenkasse bezahlt, wenn sie medizinisch notwendig ist.
Wer hat Anspruch auf eine Begleitperson?
Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis können im öffentlichen Personenverkehr eine Begleitperson kostenfrei mitnehmen.
Was macht eine Begleitperson?
Begleitpersonen fahren Sie im Fahrgastraum mit, um rechtzeitig Fremd- und Selbstgefährdung gegenüber dem Fahrer, anderen Fahrgästen bzw. anderen Verkehrsteilnehmern abzuwenden. Bei Kindern und Jugendlichen mit epileptischen Anfällen müssen Sie möglichst Blickkontakt halten.
Wann ist eine Begleitperson notwendig?
Medizinisch notwendig ist eine Begleitperson grundsätzlich in folgenden Fällen: bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Stillkinder können mitaufgenommen werden, wenn die Mutter stationär behandelt wird.
Kann der Partner mit zur Reha?
Eine Begleitperson (z.B. der Ehepartner) kann dann während der stationären Reha oder Kur mit aufgnommen werden, wenn es aus medizinischen und therapeutischen Gründen notwendig ist. Dies hat der Gesetzgeber im §11 Abs. Für diese Einzelfälle wenden Sie sich bitte an die Reha-Servicestellen.
Wann darf eine Begleitperson mit zur Reha?
Sofern der Versicherte eine schwere geistige und/oder körperliche Behinderung aufweist, bei der bestimmte medizinische Behandlungen nicht ohne eine Begleitperson ausgeführt werden können. Um den Fortlauf der Pflege zu gewährleisten ist eine die Mitaufnahme einer Begleitperson ebenfalls möglich.
Was kostet eine Begleitperson bei einer Reha?
Bei medizinischer Notwendigkeit einer Begleitperson bei der Reha werden die Kosten für den Aufenthalt zu 100 % von der Krankenkasse des Versicherten übernommen. Pro Tag eines stationären Aufenthalts des Versicherten werden für eine Begleitperson 45 € von der Krankenkasse geleistet.
Welche Krankenkasse zahlt Begleitperson?
Für die Kostenübernahme der Begleitperson – also für die Mitaufnahme des pflegebedürftigen Angehörigen – ist die Krankenkasse zuständig, die auch die Kosten für die stationäre Rehabilitationsmaßnahme trägt.