Wie viel verdient man bei einem Schuelerjob im Monat?

Wie viel verdient man bei einem Schülerjob im Monat?

Die meisten Nebentätigkeiten von Schülern sind Minijobs. Damit dürfen sie höchstens 450 Euro pro Monat verdienen, sonst fallen die steuerlichen Vergünstigungen weg.

Was zahlt man einem Schüler?

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf den Mindestlohn von 8,84 € je Stunde. Das heißt, Schüler, die noch keine 18 Jahre alt sind, brauchen den Mindestlohn nicht erhalten. Es ist also durchaus zulässig, wenn Sie Schüler-Aushilfen beschäftigen, ohne dass Sie den Mindestlohn von 8,84 € die Stunde zahlen.

Hat man mit 16 Anspruch auf Mindestlohn?

Wer volljährig ist, hat im Ferienjob Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 9,35 Euro pro Stunde (Stand: Juni 2020). Wer im Ferienjob auf 450-Euro-Basis angestellt ist, darf dementsprechend höchstens 48,13 Stunden pro Monat arbeiten. Für Schüler zwischen 15 und 17 Jahren gilt der Mindestlohn allerdings nicht.

Haben Minderjährige Recht auf Mindestlohn?

Ab 18 Jahren haben Praktikanten demnach generell einen Anspruch auf den Mindestlohn. Minderjährige Praktikanten müssen nur dann nach dem Mindestlohngesetz bezahlt werden, wenn sie eine abgeschlossene Ausbildung vorweisen können.

Wie viel kann man als 14 jährige verdienen?

Minijob oder Nebenjob ab 14 Bei einem Minijob, einer sogenannten ‚geringfügigen Beschäftigung‘, hast du die Möglichkeit, bis zu 450 Euro im Monat zu verdienen, ohne einen Cent Steuern dafür zu zahlen.

Wie viel Steuern zahlt man als Schüler?

Schüler, die einen Ferien- oder Nebenjob auf 450-Euro-Basis aufnehmen, zahlen auf ihren Verdienst keine Steuern: Meist übernimmt der Arbeitgeber nämlich die Pauschalsteuer in Höhe von zwei Prozent. Für die Jobber ist die Beschäftigung dann steuerfrei.

Wer hat keinen Anspruch auf den Mindestlohn?

Wer erhält keinen gesetzlichen Mindestlohn? Unter anderem sind Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Freiberufler, Selbstständige, Langzeitarbeitslose, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung und Mitarbeiter, die ehrenamtlich tätig sind, vom gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen.

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