Bei welchen Wertpapieren ist der Anleger Gläubiger?
Eine Anleihe (auch festverzinsliches Wertpapier, Rentenpapier, Schuldverschreibung oder Obligation, englisch Bond oder debenture bond) ist ein zinstragendes Wertpapier, das dem Gläubiger das Recht auf Rückzahlung sowie auf Zahlung vereinbarter Zinsen einräumt.
Haben Gläubigerpapiere eine Laufzeit?
KO sind mitelfristige, festverzinsliche Schuldverschreibungen der Schweizer Banken. Sie werden laufend ausgegeben und weisen eine Laufzeit zwischen 2 und 8 Jahren auf.
Wie wird ein Gläubigerpapier übertragen?
Das Recht der Gläubigerpapiere kann übertragen werden. Zur Übertragung muss die Urkunde übergeben werden. Möglich ist auch eine namentliche Übertragung, muss eine Namensschuld- verschreibung stattfinden. Ein weiterer Bestandteil der Gläubigerpapiere ist die Form der Rückzahlung/Tilgung.
Sind Kassenobligationen Gläubigerpapiere?
Zusammenfassung. Um sich mittel- bzw. langfristig Kapital zu beschaffen, geben verschiedene Emittenten am Rentenmarkt Papiere aus, die als Schuldverschreibungen (Obligationen), Anleihen, Pfandbriefe, Kassenobligationen bezeichnet werden. Sie alle sind sogenannte Rentenwerte, d. h. festverzinsliche Wertpapiere.
Was ist eine Rendite auf Verfall?
Rendite auf Verfall, Yield to Maturity: Mass für die effektive Verzinsung einer Obligation , wenn sie zum Marktpreis erworben wird. Berechnungsgrundlage sind Kurswert, alle künftigen Zahlungen (Rückzahlung und Coupons ) sowie Restlaufzeit und Marktzinsen im Bewertungszeitpunkt (Barwertbetrachtung).
Sind Aktien Gläubigerpapiere?
soweit für die Bereitstellung von Kapital Wertpapiere ausgegeben werden, kann es sich um Beteiligungs- oder Gläubigerpapiere handeln. Während erstere (z.B. Aktien) einen Anteil am Unternehmen gewähren, sind Gläubigerpapiere Unterpfand einer Forderung. Deren Inhaber ist somit – entsprechend dem Wortlaut — Gläubiger.
Welche vier Ausstattungsmerkmale gehören zu einer Anleihe?
Die wichtigsten Ausstattungsmerkmale einer Anleihe sind (i) das Ausgabejahr, (ii) die Laufzeit, (iii) die Verzinsung, (iv) die Tilgung, (v) die Währung und (vi) der Rang im Insolvenzfall bzw. bei Liquidation des Emittenten.