Hat Deutschland ein Lieferkettengesetz?
Am 11.06
Welche Unternehmen sind vom Lieferkettengesetz betroffen?
Wer ist davon betroffen? Deutsche Unternehmen ab 3.000 bzw. 1.000 Unternehmen sowie ausländische Unternehmen mit ihrem Hauptsitz in Deutschland. Die direkten Zulieferer dieser Unternehmen, d. h. die Firmen, die in der Lieferkette vor oder nach den betroffenen Unternehmen angesiedelt sind, sind ebenfalls betroffen.
Ist das Lieferkettengesetz beschlossen?
Das Lieferkettengesetz ist beschlossen – Was jetzt zu tun ist. Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 den „Gesetzentwurf der Bundesregierung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG)“ mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen beschlossen.
Was ist Inhalt des Lieferkettengesetzes?
Hauptbestandteil des LkSG soll die Festlegung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten für Unternehmen sein. Nach dem neuen Lieferkettengesetz bestehen nunmehr weitere Sorgfaltspflichten: Unternehmen müssen dabei folgende Maßnahmen umsetzen: Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte verabschieden.
Warum braucht Deutschland ein Lieferkettengesetz?
Das Gesetz soll dafür sorgen, dass in Deutschland tätige Unternehmen dazu verpflichtet werden, Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten – und zwar entlang ihrer gesamten weltweiten Wertschöpfungsketten, von der Rohstoffgewinnung bis zum Export. …
Für wen gilt das neue Lieferkettengesetz?
Für wen gilt das Gesetz? Ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – das betrifft rund 900 Unternehmen in Deutschland. Ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – das betrifft rund 4.800 Unternehmen in Deutschland.
Was bedeutet das Lieferkettengesetz für Unternehmen?
Durch das Lieferkettengesetz sollen also Rechtssicherheit und ein fairer Wettbewerb sowie nachhaltige Lieferketten geschaffen werden. Deutsche Unternehmen sollen im Falle eines Verstoßes haftbar für die Verfehlungen der Produzenten oder Lieferanten gemacht werden.
Für wen gilt das Lieferkettengesetz?
Das Lieferkettengesetz muss alle Unternehmen erfassen, die in Deutschland ansässig oder geschäftstätig sind. Dazu zählen Unternehmen, die ihren Hauptsitz in Deutschland haben, ihre Hauptverwaltung oder eine Niederlassung, und die regelmäßig Produkte nach Deutschland einführen, ihren Hauptsitz aber im Ausland haben.
Wann wurde das Lieferkettengesetz beschlossen?
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 3. März auf den Weg gebracht. Der Bundestag hat den Entwurf am 11. Juni 2021 beschlossen.
Wann wird das Lieferkettengesetz eingeführt?
Nach jahrelangem Kampf wurde im Juni 2021 endlich das Lieferkettengesetz beschlossen! Das ist ein riesiger Erfolg für den Schutz von Mensch und Umwelt in globalen Lieferketten. Denn erstmalig nimmt ein Gesetz deutsche Unternehmen hierzu in die Pflicht.
Wie wird das Lieferkettengesetz kontrolliert?
Externe Überprüfung durch eine Behörde › Mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überprüft eine etablierte Behörde die Einhaltung des Gesetzes. › Sie kontrolliert die Unternehmensberichte, geht eingereichten Beschwerden nach und verhängt im Notfall auch Sanktionen.