Für welchen Zeitraum gilt die Überbrückungshilfe 2?
Die Überbrückungshilfe war ein Fixkostenzuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen. Sie umfasste die Fördermonate September bis Dezember 2020. Erstanträge für die Überbrückungshilfe II konnten bis 31. März 2021 gestellt werden.
Für welchen Zeitraum gilt die Überbrückungshilfe 3?
Die Überbrückungshilfen für Unternehmen wurden kontinuierlich weiterentwickelt und stehen als Überbrückungshilfe III Plus bis zum 31. Dezember 2021 zur Verfügung. Für Soloselbstständige bietet die Neustarthilfe Plus bis Ende Dezember 2021 zielgerichtete Unterstützung.
Bis wann kann Novemberhilfe beantragt werden?
30. April 2021
Die Corona-Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe, inklusive Abschlagszahlung, kann von direkt, indirekt oder indirekt über Dritte vom Lockdown betroffenen Unternehmen beantragt werden. Eine Beantragung ist bis zum 30. April 2021 möglich.
Wann endet Überbrückungshilfe?
Die Überbrückungshilfen werden bis Ende 2021 verlängert. Da die Corona-bedingten Einschränkungen in einigen Branchen weiter andauern, verlängert die Bundesregierung die Überbrückungshilfe III Plus über den 30.9. hinaus bis zum 31.12
Bis wann Neustarthilfe beantragen?
Der sechsmonatige Förderzeitraum der Neustarthilfe (Januar bis Juni 2021) überschneidet sich nicht mit dem der Überbrückungshilfe II (September bis Dezember 2020) oder der November- oder Dezemberhilfe (November bzw. Dezember 2020). Die Neustarthilfe kann somit zusätzlich zu diesen Hilfen beantragt werden.
Bis wann kann ich Dezemberhilfe beantragen?
Anträge auf November- und Dezemberhilfe konnten bis zum 30. April 2021 gestellt werden.
Wie kann man die Neustarthilfe beantragen?
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften beantragen die Neustarthilfe mithilfe einer oder eines prüfenden Dritten. Die oder der prüfende Dritte stellt für die Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft einen Antrag im Namen der Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft.