Wie ist die Kaution zu zahlen?
Die Mietkaution muss nicht „auf einen Schlag“ und auch nicht schon vor Beginn des Mietverhältnisses gezahlt werden. Die Kaution kann in drei Raten gezahlt werden, die erste Rate wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die beiden nächsten Raten werden dann zusammen mit den nächsten beiden Mietzahlungen fällig.
Ist Mietsicherheit das gleiche wie Kaution?
Gibt es einen Unterschied zwischen beiden? Mietsicherheit ist der Oberbegriff, der im Gesetz verwendet wird. Eine Mietkaution, auch Barkaution genannt, ist die „klassische“ Sicherheitsleistung. Diese wird entweder durch Zahlung des Betrags in bar oder Überweisung auf ein Konto des Vermieters geleistet.
Welche Möglichkeiten hat der Mieter die Kaution zu entrichten?
Bei der Barkaution handelt es sich um die bekannteste Form der Mietkaution: ein Geldbetrag wird als Mietsicherheit überreicht. Er muss jedoch nicht, wie der Name vermuten lassen könnte, in bar übergeben werden. Auch eine Überweisung, oder die Hinterlegung einer Sparbuchs (Spareinlage) sind möglich.
Ist eine Mietkaution?
Eine Mietsicherheit ist ein Geldbetrag oder eine Bürgschaft, die zu Beginn eines Mietverhältnisses vom Mieter beim Vermieter hinterlegt wird. Damit ist dieser bis zu einer Höhe von drei Nettokaltmieten abgesichert, falls der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt.
Was passiert mit der Mietkaution bei Eigentümerwechsel?
Grundsätzlich gilt, dass die Mietkaution auf den neuen Vermieter übergeht und somit auch die Verpflichtung, die geleistete Kaution an den Mieter zurückzuzahlen. Dies ist in § 566a Satz 1 BGB geregelt, der zum 1. September 2001 in Kraft trat.
Für was kann die Kaution einbehalten werden?
Der Vermieter kann die Mietkaution einbehalten, wenn nach Beendigung des Mietvertrages offene Forderungen aus dem Mietverhältnis noch nicht beglichen sind. Das können Nachzahlungen aus offenen Betriebskostenabrechnungen sein oder auch Instandsetzungskosten für Mängel oder Schäden an der Wohnung.