Welche Wallbox muss angemeldet werden?
Eine Ladeeinrichtung muss immer beim Netzbetreiber angemeldet werden, genehmigungspflichtig sind nur Wallboxen mit über 11 kW Ladeleistung .
Wer darf eine Wallbox anmelden?
Ja, die Wallbox ist genehmigungspflichtig. Die gesetzlichen Grundlagen dazu sind im §19 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) geregelt. Die Verordnung sieht vor, dass seit 21. März 2019 auch private Betreiber verpflichtet sind, ihre Wallbox beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden.
Wie melde ich eine Wallbox beim Netzbetreiber an?
Gemäß der aktuellen Fassung der Netzanschlussverordnung (NAV) §19 müssen diese beim zuständigen Verteilnetzbetreiber angemeldet werden. Einige Verteilnetzbetreiber verlangen jedoch keine Anmeldung – bitte fragen Sie bei dem für Sie zuständigen Verteilnetzbetreiber nach.
Sind Wallboxen meldepflichtig?
Seit März 2019 sind Wallboxen, unabhängig von der Leistung, nach §19 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) meldepflichtig. Wer sich jetzt also eine Ladestation für das E-Auto in die Garage hängt, muss diese beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Wichtig: Die Meldung muss vor der Installation stattfinden.
Wie wird eine Wallbox installiert?
Der beste Platz zur Installation Ihrer Wallbox ist der, an dem Sie gewöhnlich Ihr Elektrofahrzeug abstellen: In Ihrer Garage, unter Ihrem Carport oder an Ihrem Stellplatz. Überall dort lässt sich eine Ladestation / Wallbox problemlos aufstellen. Sogar an der Straßenlaterne lässt sich ein Ladegerät anschließen.
Was passiert wenn man Wallbox nicht angemeldet?
Netzbetreiber verweigert die Genehmigung der Wallbox: Das können beispielsweise Leitungen oder Sicherungen sein. In diesem Fall müssen die entsprechenden Teile vor der Installation der Ladestation verstärkt oder umgebaut werden. Die Kosten für die Änderungen trägt der Antragsteller, der die Wallbox installieren möchte.