Kann ich bei Schimmel die Miete kuerzen?

Kann ich bei Schimmel die Miete kürzen?

Wenn du selbst verantwortlich dafür bist, dass sich Schimmel gebildet hat, hast du keinen Anspruch auf eine Mietminderung. Kürzt du die Miete trotzdem, kann der Vermieter dir die Wohnung fristlos kündigen.

Wie viel Mietminderung bei Wasserschaden und Schimmel?

Mietminderung durch einen Wasserschaden Ist der Mieter jedoch für eine zu hohe Feuchtigkeit in der Wohnung und damit für die Schimmelbildung verantwortlich, liegt kein Mietminderungsgrund vor. In der Regel darf hier dann nicht gekürzt werden.

Wie viel Prozent Mietminderung?

Solange der Mangel oder Schaden vorliegt und der Vermieter ihn nicht beseitigt hat, kann der Mieter die Miete kürzen. Je nach Umfang der Beeinträchtigung kann er zwischen 1 und 100 Prozent bei vollständiger Unbewohnbarkeit der Wohnung von der Miete abziehen.

Wie schreibt man eine Mietminderung bei Schimmel?

Gemäß § 535 BGB sind Sie für den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung verantwortlich. Durch den Schimmelschaden reduziert sich der Wohnwert der Wohnung, deshalb mache ich von meinem Recht auf Mietminderung Gebrauch. Bis der Mangel komplett behoben ist, werde ich die monatliche Miete um xx % kürzen.

Wie hoch ist die Mietminderung bei einem Wasserschaden?

Feuchtigkeitsschäden und ein aufgebrochener Fußboden aufgrund eines Wasserschadens rechtfertigen eine Mietminderung von 20 %. Wenn dazu noch Trocknungsgeräte sehr starken Lärm verursachen, ist eine Mietminderung von 100 % möglich (Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 10.04

Wie hoch kann eine Mietminderung bei Wasserschaden sein?

Eine Mietminderung von 100 Prozent ist zulässig, wenn die Wohnung infolge des Wasserschadens nicht bewohnbar ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Gefahr besteht, dass die Decke herabfällt oder das Wasser regelrecht auf dem Boden steht. Tropft es zudem von der Decke, sind 30 Prozent möglich.

Wie lange hat der Vermieter Zeit um Schimmel zu beseitigen?

Die Frist zur Mängelbeseitigung von zwei bis drei Wochen ist im Normalfall angemessen, kann jedoch je nach Einzelfall variieren. Daneben hat der Mieter die Möglichkeit, die Miete zu mindern oder diesbezüglich ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

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