Wie war der Urlaub in der DDR?

Wie war der Urlaub in der DDR?

In der DDR gab es keine Reisefreiheit – aber Reisemöglichkeiten. Der DDR-Bürger verreiste im Schnitt ein bis zwei Mal im Jahr – meistens im eigenen Land oder ins sozialistische Ausland. Preiswerte Ferienplätze standen in FDGB- oder Betriebsferienheimen zur Verfügung.

Wie viel Tage Urlaub gab es in der DDR?

15
Der DDR-Werktätige hatte Anspruch auf mindestens 15 Tage Urlaub, von 1965 an galt die Fünf-Tage-Woche.

Was durften DDR-Bürger nicht?

In der DDR herrschte keine Reisefreiheit. Zwar durften DDR-Bürger Urlaub in einigen Ostblockländern machen (auf Antrag, ohne Pass und Visum nur in die Tschechoslowakei), hatten aber keine Möglichkeit in den Westen (ins „nichtsozialistische Ausland“) zu reisen.

Wann durften DDR-Bürger in die BRD reisen?

November 1964 durften erstmals seit dem Mauerbau am 13. August 1961 Rentner aus der DDR zu Verwandten nach West-Berlin und in die Bundesrepublik reisen.

Was kostete ein FDGB Urlaub?

Urlaub im FDGB-Heim: einfach, aber preiswert Klasse (zu Schule/Erziehung) kostete der 13-tägige Aufenthalt 30 Mark. Außerdem erhielt jedes Gewerkschaftsmitglied einmal jährlich für die Reise mit der Eisenbahn zum Urlaubsort und zurück eine Fahrpreisermäßigung von 33 Prozent.

Warum waren die Mieten in der DDR so niedrig?

Die Mieteinnahmen waren so niedrig, dass notwendige Reparaturen kaum und Modernisierungen überhaupt nicht bezahlbar waren. Die Leidtragenden waren vor allem die privaten Hausbesitzer und deren Mieter. Die Größe der Wohnung war nicht in das Ermessen der Mieter gestellt, auch dafür galten staatliche Vorgaben.

Wie lange gab es den Haushaltstag in der DDR?

In der DDR wurde der Haushaltstag 1952 gesetzlich für verheiratete Frauen eingeführt.

Wann wurde die 40 Stunden Woche in der DDR eingeführt?

29.7.1976
Auf der Grundlage der Verordnung über die weitere schrittweise Einführung der 40-Stunden-Arbeitswoche vom 29.7.1976 (Gbl. der DDR 1976, I, S. 385) wurde für alle Beschäftigten im Dreischichtsystem die Arbeitswoche auf 40 Stunden festgesetzt.

In welche Länder durften die Bürger der DDR Reisen?

Auslandsreisen waren im Wesentlichen nur in das befreundete sozialistische Ausland erlaubt; lange Zeit genehmigungsfrei beispielsweise nach Polen und in die Tschechoslowakei (ČSSR), bei Erteilung einer Reisegenehmigung auch nach Ungarn, Rumänien, Bulgarien, in die UdSSR oder (noch seltener) nach Kuba.

Wann durften Westdeutsche in die DDR?

Diese Linie bildete ab 1945 die Grenze zwischen den beiden westlichen Besatzungszonen und der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) sowie ab 1949 die Grenze zwischen den beiden neugegründeten deutschen Staaten. Hier standen sich nun die beiden Weltsysteme des einbrechenden Kalten Krieges direkt gegenüber.

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