In welchen Situationen stoert das Handy?

In welchen Situationen stört das Handy?

Besuchst du einen Vortrag, eine Vorlesung, ein Seminar oder eine Besprechung solltest du ebenfalls auf peinliches Handyklingeln verzichten und dein Smartphone stumm schalten. Es gibt Situationen in denen das Telefonieren und Klingeln des Smartphones generell als unhöflich gilt.

Was ist bei der Handynutzung zu beachten?

1. „Real Life“ geht vor: Das Handy ist nie wichtiger als die Person gegenüber

  • Handy am Tisch: Tischplatte ist kein Showroom.
  • Lautes Telefonieren in der Öffentlichkeit: Brüllaffen mag niemand.
  • Klingelterror vermeiden: Lautes Handyklingeln oder Musik in der Öffentlichkeit.
  • Fotos markieren oder hochladen nur mit Erlaubnis.

Was ist am Handy verboten?

Seit der Gesetzesänderung ist es noch deutlicher: Nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr ist verboten. Auch viele andere Funktionen von Mobil- oder Autotelefonen darf man als Fahrer nicht verwenden; also z.B. keine Textnachrichten schreiben oder lesen.

Warum kein Handy beim Essen?

Wer beim Essen zum Smartphone greift, nimmt wesentlich mehr Kalorien auf als Menschen, die während der Mahlzeiten ihr Handy in der Tasche lassen. Das könne auf die Dauer zu Übergewicht führen, wie eine aktuelle Studie zeigt.

Wann sollte man das Handy nicht benutzen?

In den meisten Kliniken sei es gestattet, zu telefonieren oder Apps zu benutzen. Viele würden aber in kritischen Bereichen – wie etwa auf der Radiologie oder der Frühchenstation – die Handys verbieten. Denn dort stehe oft sensible Technik, so die Sprecherin.

Wo darf man nicht telefonieren?

Handys dürfen an Tankstellen nicht benutzt werden, weil ein herausfallender Akku theoretisch die Benzindämpfe entzünden könnte. Fällt das Telefon auf den Boden und springt der Akku aus dem Gerät, können nämlich Funken entstehen, erklärt der TÜV Nord. Der Prüforganisation ist allerdings kein solcher Fall bekannt.

Wo darf man kein Handy benutzen?

Grundsätzliches Handyverbot gilt in Bibliotheken. Fast alle Kirchen und Friedhöfe verbieten heute das Nutzen von Mobiltelefonen auf dem Grundstück. Hier gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Es gilt das Hausrecht des Eigentümers.

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