Bin ich als Schwerbehinderter unkündbar?
Für Schwerbehinderte gilt ein besonderer Kündigungsschutz: Ohne Zustimmung des Integrationsamts ist eine Kündigung auf jeden Fall unwirksam! Daher genießen Schwerbehinderte einen besonderen Kündigungsschutz, der in den §§ 168-175 SGB IX geregelt ist. Dennoch sind Schwerbehinderte nicht unkündbar.
Welchen besonderen Schutz unterliegen Schwerbehinderte Arbeitnehmer?
Der Kündigungsschutz in Teil 3 SGB IX ist ein zusätzlicher Schutz. Daneben hat der schwerbehinderte Mensch wie jeder Arbeitnehmer den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Haben Schwerbehinderte eine längere Kündigungsfrist?
Das SGB IX sieht eine 4-wöchige Mindestkündigungsfrist für schwerbehinderte Arbeitnehmer vor (§ 169 SGB IX). Da es sich um eine gesetzliche Vorschrift mit zwingendem Charakter handelt, können für schwerbehinderte Arbeitnehmer kürzere Kündigungsfristen wirksam nicht vereinbart werden.
Was versteht der Gesetzgeber unter einem schwerbehinderten?
Erst Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr gelten als schwerbehindert. Bei einem Grad der Behinderung unter 50, aber von mindestens 30 kann die oder der Betroffene Menschen mit Schwerbehinderung unter bestimmten Umständen gleichgestellt sein.
Wann kann man einem Schwerbehinderten kündigen?
Hiernach ist unter anderem die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen innerhalb von 6 Monaten seit Bestehen des Arbeitsverhältnisses zustimmungsfrei (§ 173 Absatz 1 Nummer 1 SGB IX). Es genügt, wenn der Arbeitgeber die Kündigung innerhalb der 6-Monatsfrist erklärt, selbst wenn die Kündigungsfrist danach endet.
Wann darf ein behinderter gekündigt werden?
Der besondere Kündigungsschutz gilt für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung ( GdB ) von mindestens 50 und ihnen gleichgestellte Menschen mit einer Behinderung von 30 oder 40 GdB .