Was ist der Unterschied zwischen Verwarnungsgeld und Bußgeld?
Üblicherweise liegt ein Verwarnungsgeld zwischen 5 und 55 Euro, wohingegen ab 60 Euro von einem Bußgeld gesprochen wird. Kann aus einer Verwarnung ein Bußgeld werden? Ja. Bezahlen Verkehrssünder die Verwarnung nicht, wird aus dieser üblicherweise dann ein Bußgeldbescheid.
Bis wann Verwarnungsgeld?
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sieht im § 56 vor, dass für geringfügige Ordnungswidrigkeiten kein Verfahren eröffnet werden soll. Stattdessen kann die zuständige Behörde eine Verwarnung aussprechen und ein Verwarnungsgeld verhängen. Ein Verfahren erübrigt sich dann. Die Frist zur Zahlung beträgt eine Woche.
Wird ein Verwarngeld gespeichert?
Die genauen Regelsätze für die verkehrswidrigen Bußgeldern sind bei uns in Deutschland in einem bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog festgelegt. Bei diesen Verwarnungen werden keine Einträge in das Fahreignungsregister in Flensburg gemacht. Sie werden auch nicht anderweitig registriert.
Was kommt nach einer Verwarnung?
Sie erhalten kurze Zeit später einen Bußgeldbescheid. Denn die Erteilung einer Verwarnung und eines Verwarnungsgeldes ist nicht Teil des Bußgeldverfahrens. Erst durch das Erstellen und Verschicken des Bußgeldbescheids wird offiziell ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet.
Sind Sie mit einer Verwarnung einverstanden?
Wenn Sie persönlich erwischt werden Dann können Sie wählen, ob Sie sich mit der Verwarnung einverstanden zeigen oder nicht. Sie müssen jedenfalls nicht sofort bezahlen. Sie haben das Recht, sich die Angelegenheit binnen einer Woche in Ruhe zu überlegen und die Zahlung innerhalb dieser Frist zu veranlassen.
Was kommt nach Verwarnungsgeld?
Sollten Sie sich dafür entscheiden, das Verwarnungsgeld nicht zu bezahlen, kommt es zu einem Bußgeldverfahren. Sie bekommen dann zunächst einen Anhörungsbogen und einen Bußgeldbescheid zugeschickt. Anders als im Falle des Verwarngeldes haben Sie nun die Möglichkeit Einspruch einzulegen.