Welche Nebenstrafen gibt es?
Das Gesetz unterscheidet zwischen Haupt- und Nebenstrafen. Zu den Hauptstrafen gehören die Freiheitsstrafe und die Geldstrafe. Nebenstrafen sind etwa der Verlust Amtsfähigkeit, des Wahlrechts und das deutlich häufigere Fahrverbot (§ 44 StGB). Die Grundsätze der Strafzumessung finden sich § 46 StGB.
Warum ist das Fahrverbot eine Nebenstrafe?
Als Nebenstrafe gilt gemäß § 44 StGB das Fahrverbot, bei welchem dem Täter für bestimmte Zeit untersagt wird, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Als Nebenfolgen gelten gemäß § 45 StGB der Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts.
Was versteht der Gesetzgeber unter Hauptstrafen und Nebenstrafen?
Grundsätzlich ist im Strafgesetzbuch nur das Fahrverbot als Nebenstrafe benannt. Allerdings gibt es gemäß § 45 StGB auch sogenannte Nebenfolgen bei einer Verurteilung. So kann eine entsprechende Hauptstrafe auch den Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts nach sich ziehen.
Ist ein Fahrverbot eine Straftat?
Strafrechtliches Fahrverbot Das strafrechtliche Fahrverbot nach § 44 StGB ist eine Nebenstrafe, die neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden kann. Das Fahrverbot kann mit einer Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten verhängt werden. Es wird mit Rechtskraft des Urteils wirksam.
Ist Fahrverbot eine Straftat?
Wissenswertes zum Fahrverbot Fahren trotz Fahrverbot ist eine Straftat nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Wer sich dieser strafbar macht, muss eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe befürchten. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung des Fahrverbotes möglich.
Wie wird ein Fahrverbot ausgesprochen?
Das Fahrverbot ist eine der höchsten Maßnahmen, die im Bußgeldkatalog verzeichnet sind. Es kann aufgrund einer Straftat im Straßenverkehr durch ein Strafgericht oder in Folge eines Bußgeldbescheides festgelegt werden. Ist das Urteil rechtskräftig oder der Bußgeldbescheid zugestellt, wird das Fahrverbot wirksam.