Was ist Kraftwerkseigenverbrauch?
Der Kraftwerkseigenverbrauch ist der Strom, der zur Erzeugung von Strom benötigt wird – etwa im Generator und in dessen Neben- und Hilfsanlagen. Der Kraftwerkseigenverbrauch ist von der EEG-Umlage befreit.
Wer muss keine EEG-Umlage zahlen?
Keine EEG-Umlage zu zahlen ist bei: Bestandsanlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb gesetzt wurden und schon da zur Eigenversorgung des Anlagenbetreibers dienten. Weitere Außnahmen und Zusatzbefreiungen welche ältere Bestandsanlagen betreffen können Sie dem EEG 2021 §61e und §61f entnehmen.
Wann bin ich von der EEG-Umlage befreit?
Daher müssen auch diejenigen, die ihren Strom selbst erzeugen und selbst verbrauchen, zumeist die EEG-Umlage entrichten. Beispielsweise sind für Erzeugungsanlagen mit höchstens 10 Kilowattstunde installierter Leistung die ersten 10.000 kWh selbst verbrauchten Stroms je Kalenderjahr von der EEG-Umlage befreit.
Was ist personenidentität?
Bei der Personenidentität wird auch auf die Unterscheidung einer natürlichen (Privatperson) oder einer juristischen Person (z.B. Firma, Organisation) geachtet. Beispiel: Wenn die Max Mustermann GbR die Erzeugungsanlage betreibt, aber Max Mustermann als Person den Strom verwendet, liegt keine Eigenversorgung vor.
Wann entfällt EEG-Umlage?
Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (IW Köln) hat beispielhaft mehrere Fälle berechnet, die auf folgender Annahme beruhen: Die EEG-Umlage, die im Jahr 2022 sechs Cent betragen soll, wird in den Jahren 2023, 2024, 2025 und 2026 um jeweils 1,5 Cent reduziert. 2026 würde sie damit komplett entfallen.
Wann EEG Befreiung?
Grundsätzlich zahlen Eigenversorger, die ihren Strom mit EEG-Anlagen erzeugen, einen reduzierten Umlage-Betrag von 40 % der regulären EEG-Umlage (§ 61b EEG 2021). Für Betreiber von Anlagen bis zu einer Größe von 30 kW kommt außerdem eine vollständige Befreiung nach § 61b EEG 2021 in Betracht.