Was ist Reformgesetz?

Was ist Reformgesetz?

Mit dem MDK-Reformgesetz werden die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung organisatorisch von den Krankenkassen getrennt. Damit setzt die Bundesregierung ein im Koalitionsvertrag vereinbartes Vorhaben um. Zudem will die Bundesregierung die Zahl der Prüfverfahren bei Krankenhausabrechnungen reduzieren.

Was ändert sich beim MDK?

Alle MDK und der MDS werden im Jahr 2021 einheitlich in Körperschaften öffentlichen Rechts umgewandelt. Ziel des Gesetzes ist es, die Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes zu stärken und die Transparenz über die Beratungs- und Begutachtungsaufgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhöhen.

Wie heisst der MDK jetzt?

Bislang sind die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung ( MDK ) Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen. Künftig sollen sie als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts einheitlich unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst“ ( MD ) geführt werden.

Was macht der MDK im Krankenhaus?

Der MDK prüft die Abrechnungen der Krankenhäuser im Auftrag der Krankenkassen. Wenn Kliniken falsch kodieren und dadurch die Behandlung von Patienten nicht korrekt abrechnen, kürzt der Dienst die Vergütung.

Wer steht über dem MDK?

Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen ( MDS ) wird vom GKV -Spitzenverband organisatorisch gelöst und als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst Bund“ ( MD Bund) geführt.

Wann wird aus MDK MD?

Die ersten MDK könnten Anfang 2021 in MD umbenannt wer- den. Alle MDK sollen zum 30. Juni 2021 MD sein. Der MDS wird spätestens Ende 2021 in MD Bund umzubenennen sein.

Wer prüft beim MDK?

Im Auftrag der Kranken- und Pflegekassen prüft der MDK die Pflegebedürftigkeit von Versicherten. Häufig wird das Kürzel „MDK“ mit „Medizinischer Dienst der Krankenkassen“ übersetzt. Im Mittelpunkt aller MDK-Aufgaben stehen demnach die gesetzlich Versicherten sowie auch ihre pflegenden Angehörigen.

Wie wird Pflegegrad überprüft?

Normalerweise läuft es so: Nach Beantragung eines Pflegegrades beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) damit, die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Bei privat Pflegeversicherten übernimmt das meist der Gutachterdienst Medicproof. Der Gutachter kommt an einem angekündigten Termin zu Ihnen nach Hause.

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