FAQ

Wo ist Stand Up Paddeln verboten?

Wo ist Stand Up Paddeln verboten?

Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen sollten generell eher gemieden werden und beim Queren dürfen hier fahrende Schiffe nicht beeinträchtigt werden. Für Stand-Up-Paddler gilt generelles Befahrungsverbot in Naturschutzgebieten, Schleusen, Trinkwasserschutzgebieten und Schwimmzonen.

Wo mit eigenem SUP fahren?

SUP Spots Nordrhein-Westfalen

  • KSV Schwerte. Nordrhein-Westfalen.
  • SUPport Holzwickede. Nordrhein-Westfalen.
  • Sport Schröer. Nordrhein-Westfalen.
  • Sorpetalsperre. Sauerland.
  • SUP – Verleih an der Oestertalsperre in Plettenberg. Nordrhein-Westfalen.
  • Kanu Club Witten in Witten-Bommern. Nordrhein-Westfalen.
  • WestUfer.
  • Möhnesee Südufer.

Wo darf man auf dem Bodensee SUP fahren?

GeSUPt werden kann je nach Können auf Seen, Flüssen und im Meer – also grundsätzlich überall dort, wo die Boards genug Wasser unter der Finne haben. Was brauche ich zum SUPen? Die Grundausstattung zum SUP besteht aus einem Board und einem Paddel.

Ist Stand Up Paddeln schwierig?

Natürlich ist Stand Up Paddling ein Sport, der relativ schnell und einfach zu erlernen ist. Trotzdem sollte sich jeder ruhig auch mal Gedanken machen, ob eine 30 Kilometer Tour gleich in der ersten Woche die richtige Entscheidung ist? Es ist schön wenn ihr Spaß am Sport habt.

Welches SUP für Fluss?

Auf Flüssen und im Wildwasser werden meist inflatable SUP’S, also aufblasbare Stand Up Paddle Boards verwendet, die nicht zu lang sind, also zum Beispiel Allround Boards.

Wo kann man in Deutschland Sup fahren?

Bei deinem ersten Mal solltest du dich daher von Profis eines SUP-Verleihs instruieren lassen.

  1. Bodensee in Baden-Württemberg und Bayern.
  2. Chiemsee in Bayern.
  3. Starnberger See in Bayern.
  4. Steinhuder Meer in Niedersachsen.
  5. Müritz in Mecklenburg-Vorpommern.
  6. Ammersee in Bayern.
  7. Schweriner See in Mecklenburg-Vorpommern.

Wo darf man SUP fahren Ruhrgebiet?

Wo darf man mit dem SUP fahren?

Auf Wasserstraßen dürfen Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur unter Aufsicht oder im Rahmen von behördlich bewilligten Wassersportveranstaltungen Ruderfahrzeuge (z.B. Stand-Up-Paddle Boards) führen. Auf anderen Gewässern (z.B. Seen, Flüssen, Bächen, …)

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