FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Naeherbaurecht und Grenzbaurecht?

Was ist der Unterschied zwischen Näherbaurecht und Grenzbaurecht?

Im Gegensatz zum allgemein gültigen Grenzbaurecht ist das Näherbaurecht stets eine Vereinbarung unter Nachbarn. Dieses Grenzbaurecht erlaubt den Nachbarn eine Unterschreitung der vom Kanton und der Gemeinde vorgeschriebenen Grenz- und Gebäudeabstände.

Wann braucht es ein Näherbaurecht?

Grundsätzlich ist das Näherbaurecht immer dann sinnvoll, wenn ein gewünschtes Bauvorhaben auf einem Grundstück aufgrund der Ausrichtung, der Lage oder der Form nicht so realisiert werden kann, da der Abstand zur Grundstücksgrenze zu gering ist.

Was ist Grenzbaurecht?

Beim Grenzbaurecht handelt es sich in der Regel um eine rechtliche Grundlage, die für benachbarte Haushalte oder Eigentümer gültig ist. In der Regel fallen hier keine grossen Pflichten an. Wichtig ist, was im Vertrag festgelegt ist. Jeder der Nachbarn kann unter Berufung auf diese Liegenschaft Forderungen stellen.

Was bedeutet ein Näherbaurecht?

Das Näherbaurecht ist eine private Abstandsregelung zwischen zwei Grundeigentümern, welche von den gesetzlichen öffentlichen-rechtlichen Abständen abweicht. Es kann für ein spezielles Bauvorhaben oder aber auch für zukünftige Bauten vereinbart werden.

Was ist ein Näherbaurecht wert?

Die Einräumung eines Näherbaurechts hat auf die Situation des abtretenden Eigentümers massgebliche Auswirkungen. Ihr Wert besteht noch darin, dass der Eigentümer diese Fläche nutzen, also beispielsweise bepflanzen oder begehen kann.

Was ist die ausnützungsziffer?

Die Ausnutzungsziffer definiert die maximal zulässige Überbauung eines Grundstücks. Beispiel: Bei einer Parzellenfläche von 1000 m2 und einer Ausnützungsziffer von 0.5 darf die Bruttogeschossfläche 500 m2 nicht überschreiten.

Wie nahe darf man an die Grundstücksgrenze bauen Schweiz?

Bezüglich Grenzabständen hält es fest, dass für Bauten höher als 1,20 Meter gegenüber dem Nachbargrundstück in der Regel ein Grenzabstand von mindestens 3 Metern einzuhalten ist. Im Gegensatz zu vielen anderen Kantonen müssen im Kanton Bern grundsätzlich sämtliche Bauvorhaben den zuständigen Behörden gemeldet werden.

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