Was ist IBR?
Infektiöse bovine Rhinotracheitis (IBR) und Infektiöse pustulöse Vulvovaginitis (IPV) sind zwei Formen einer viralen Infektionskrankheit des Rindes. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.
Was bedeutet BHV1?
BHV1 – auch BoHV1 genannt – verursacht eine weit verbreitete Tierseuche in der Rinderhaltung, die nicht neu und bereits seit 1997 eine anzeigepflichtige Erkrankung nach Tierseuchenrecht ist. Für den Menschen ist dieses Virus jedoch völlig ungefährlich.
Was ist Rinderherpes?
Rinderherpes – eine Krankheit, von der Nicht-Landwirte vermutlich noch nie gehört haben. Für den Menschen ist die Virus-Erkrankung völlig ungefährlich. Man kann sogar das Fleisch von infizierten Tieren essen oder die Milch trinken.
Was ist die Blauzungenkrankheit bei Tieren?
Bluetongue, Maulkrankheit, Catarrhal fever of sheep) ist eine virale Infektionskrankheit von Wiederkäuern wie z. B. Schafen, Rindern und Ziegen. Ihr Name leitet sich von der blauen Farbe (Zyanose) der Zunge, einem der Leitsymptome bei Krankheitsausbruch, ab.
Welche Tiere müssen auf BHV1 untersucht werden?
Jeder Rinderhalter ist verpflichtet, alle Rinder im Alter von über neun Monaten jährlich durch Blut- oder Milchproben auf BHV1-Antikörper untersuchen zu lassen.
Haben Ziegen blaue Zungen?
Schafen, Rindern und Ziegen. Ihr Name leitet sich von der blauen Farbe (Zyanose) der Zunge, einem der Leitsymptome bei Krankheitsausbruch, ab. Die Erkrankung ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Für den Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr, weshalb Fleisch- und Milchprodukte ohne Bedenken verzehrt werden können.
Wie wird Blauzungenkrankheit übertragen?
Von der Blauzungenkrankheit sind Schafe und Rinder, selten auch Ziegen betroffen. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Seuche wird durch verschiedene Culicoides Mücken (ca. 1-3 mm groß) aus der Familie der Gnitzen übertragen.
Wie oft BHV1 Untersuchung?
Jährliche Kontrolluntersuchungen Gemäß § 2a der BHV1-Verordnung hat der Besitzer eines BHV-1-freien Bestandes seine Herde im Abstand von maximal 12 Monaten zur Aufrechterhaltung des Status untersuchen zu lassen (Anl. 1, Abschn. II der BHV1-Verordnung).