Wann ist der Arbeitsweg versichert?

Wann ist der Arbeitsweg versichert?

Um- und Abwege. Generell sind Arbeitnehmer auf den Wegen versichert, die bei vernünftiger Betrachtung geeignet sind, die Arbeitsstelle oder die Wohnung möglichst schnell und sicher zu erreichen. Damit ist nicht der kürzeste, sondern der unmittelbare Weg zum oder vom Ort der Tätigkeit gemeint.

Was zählt alles zum Arbeitsweg?

Der Arbeitsweg ist in verschiedenen Rechtsgebieten die Wegstrecke, die ein Arbeitnehmer zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte und umgekehrt zurückzulegen hat.

Wo endet der Weg zur Arbeit?

Häufig ist strittig, wann die gesetzliche Unfallversicherung einschreiten muss. Wo endet und beginnt die Anwendbarkeit vom Wegeunfall? Die Strecke zur Arbeit findet ihren Anfangspunkt bei der Haustür. Der arbeitsrechtliche Versicherungsschutz erlischt sodann am Eingang der Arbeitsstätte.

Wer zahlt bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit?

Bei einem Wegeunfall kommt die Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für einen entstandenen Schaden auf. Wurden Sie unverschuldet in einen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit verwickelt, besteht für diesen Wegeunfall Anspruch auf Schmerzensgeld.

Wer ist für Unfälle auf dem Weg zur Arbeit zuständig?

Grundlage für Leistungen nach einem Wegeunfall ist die gesetzliche Unfallversicherung. Diese wird durch die Berufsgenossenschaft umgesetzt. Kommt es also zu einem Unfall auf dem Weg zur/von der Arbeit, ist die Berufsgenossenschaft dafür zuständig, den Verunfallten finanziell zu unterstützen.

Bin ich auf dem Weg zur Arbeit versichert?

„Während man zur Arbeit bzw. wieder nach Hause fährt, steht man unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Weg zur Arbeit und nach Hause ist nur eine besondere, im Gesetz normierte versicherte Tätigkeit, durch die man einen Arbeitsunfall erleiden kann.

Ist man auf den Weg zur Arbeit versichert?

Ja, versichert sind die direkten Wege von und zum Ort der Tätigkeit. Bei Abweichungen und Umwegen von diesem Weg verlieren Sie den Versicherungsschutz. Ausnahmen bestehen jedoch, wenn Sie Ihr Kind in den Kindergarten oder die Schule bringen.

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