Was passiert bei der U-Untersuchung?
Untersuchung der altersgemäßen Entwicklung, der Organe, Sinnesorgane (insbesondere der Augen), Kontrolle des Bewegungsapparates, der Motorik, der Sprache und der Interaktion. Untersuchung der altersgemäßen Entwicklung, Erkennen von Sehstörungen, Test der sprachlichen Entwicklung, Feinmotorik und Körperbeherrschung.
Welche U-Untersuchungen sind verpflichtend?
Tatsächlich gibt es keine gesetzliche Pflicht. Eine Ausnahme bilden lediglich die drei Bundesländer Bayern, Hessen und Baden-Württemberg. Hier sind die Untersuchungen U1 bis U9 seit 2009 verpflichtend.
Wie lange Zeit für U-Untersuchung?
U-Untersuchungen: Übersicht
U-Untersuchung | Alter |
---|---|
U1 | direkt nach Geburt |
U2 | 3. bis 10. Lebenstag |
U3 | 4. bis 5. Lebenswoche |
U4 | 3. bis 4. Lebensmonat |
Sind die U-Untersuchungen Pflicht in NRW?
NRW) erfasst alle Früherkennungsuntersuchungen U5 – U9 (für Kinder zwischen 6 Monaten und 5 1/2 Jahren) in Nordrhein-Westfalen: Für jedes Kind, das an einer Früherkennungsuntersuchung U5 – U9 teilgenommen hat, schickt die Ärztin oder der Arzt eine Bestätigung an die Zentrale Stelle.
Wie lange Zeit für U10?
Hinweis
Gesetzlich vorgesehene Untersuchungen | Toleranzgrenze | |
---|---|---|
U9 | 60. bis 64. Lebensmonat (mit etwa 5 Jahren) | 58. bis 66. Lebensmonat |
J1 | im Alter von 13 Jahren | 13. bis vollendetes 15. Lebensjahr |
Zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen der TK | ||
U10 | im Alter von 7 bis 8 Jahren | keine |
Wann muss man spätestens ein Termin für die U7 machen?
U7-Untersuchung – 21. bis 24. Lebensmonat.
Was passiert wenn eine U Untersuchung fehlt?
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchung ist Pflicht Kommen die Eltern der Aufforderung nicht nach, wird das zuständige Gesundheitsamt eingeschaltet, welches Kontakt zu der betroffenen Familie aufnimmt. Bleibt die Kontaktaufnahme erfolglos, wird das Jugendamt informiert.
Kann man u-Untersuchungen verschieben?
Keine Änderungen gibt es bei den früheren Untersuchungen U2, U3, U4 und U5: Das sei aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll. Die neuen Regeln zur Kinder-Vorsorge gelten ab sofort und einstweilen bis zum 30. September 2020.