Wie lange gibt es Aufstiegs-BAfög?
Das Darlehen ist zinsgünstig und während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit – längstens allerdings für sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei. Zurzeit erfolgt die Rückzahlung im Anschluss innerhalb von zehn Jahren. Die monatliche Rate beträgt grundsätzlich mindestens 128 Euro.
Was fördert das Aufstiegs-BAfög?
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in. Damit können bis zu drei Fortbildungen mit dem AFBG gefördert werden.
Wie lange kann man Meister BAfög beantragen?
Frühestens zwei Jahre nach Abschluss der Fortbildungsmaßnahme, unter Umständen auch erst nach sechs Jahren. In dieser Zeit fallen keine weiteren Zinsen an. Im Anschluss haben Sie insgesamt zehn Jahre Zeit, um Ihr Meister-Bafög zurückzuzahlen.
Wann muss man Aufstiegsbafög zurückzahlen?
Bei erfolgreicher Abschlussprüfung muss dieses Darlehen nur zur Hälfte zurückgezahlt werden (derzeit: 60 Prozent Rückzahlung). Wer sich nach der aufstiegsorientierten Weiterbildung selbstständig macht, muss das Darlehen für die Lehrgangskosten gar nicht zurückzahlen.
Wie wird der Meister gefördert?
Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt das Meister-Bafög bis zu 15.000 Euro. Diese Summe ist zu 50 Prozent ein Zuschuss und zu 50 Prozent ein zinsgünstiges Darlehen. Mit bestandener Prüfung können 50 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Fortbildungskosten erlassen werden.
Was sind Leistungen nach Afbg?
Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden. Grundsätzlich gilt: Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Förderung.