Ist das VBB-Firmenticket übertragbar?
Das VBB-Firmenticket ist eine persönliche Zeitkarte, die nicht übertragbar ist. Ich habe bereits ein laufendes Abonnement der VBB-Umweltkarte. Mein Arbeitgeber bietet mir jetzt ein VBB-Firmenticket an.
Wie funktioniert das BVG Firmenticket?
Und so geht’s: Der Rahmenvertrag für das BVG-Firmenticket wird grundsätzlich zwischen Arbeitgebenden und der BVG geschlossen. Nach Abschluss erhalten die Arbeitnehmenden Zugang zum BVG-Firmenticket-Bestellportal. Für alle bestehenden Abos gilt bei Abschluss des Firmentickets das Sonderkündigungsrecht.
Was ist ein Firmenticket?
Stressfrei in den Job Das Firmen Ticket bietet Ihren Mitarbeiter*innen dagegen eine stressfreie und zudem sichere Fahrt zur Arbeitsstelle mit Bus und Bahn. Auch in der Freizeit ist das FirmenTicket die ideale Alternative zum Auto, denn es gilt rund um die Uhr.
Ist JobTicket übertragbar?
JobTicket-Inhaber sind an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztags sowie montags bis freitags von 19:00 Uhr bis 3:00 Uhr des folgenden Tages zur kostenlosen Mitnahme einer Person über 14 Jahre und 3 Kindern von 6 bis einschließlich 14 Jahren berechtigt. Das JobTicket ist nicht übertragbar.
Was passiert mit JobTicket bei Kündigung?
Das DB Job-Ticket gilt ein Jahr (12 Monate) und beginnt immer zum Monatsersten. Kündigen Sie innerhalb der ersten 3 Monate, wird der ermäßigte DB Job-Ticketpreis dem Preis einer regulären Monatskarte entgegen gerechnet. Die Differenz wird Ihnen – je nach Zahlweise – nachberechnet oder erstattet.
Wie weit kann ich mit Preisstufe B fahren?
1,5 Kilometer weit fahren. Es gilt 20 Minuten ab Entwertung ausschließlich für Direktfahrten. Sie können Kurzstrecken-Tickets nur in Bussen, Straßen und U-Bahnen nutzen, jedoch nicht in Regionalexpressen, Regionalbahnen oder S-Bahnen.
Was darf ich mit dem Jobticket fahren?
Sie können Ihr Job-Ticket im sogenannten erweiterten VRS-Netz, d. h. im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) sowie in bestimmten angrenzenden Gebieten, nutzen. In allen Bussen, Bahnen und den DB-Zügen des Nahverkehrs, also S-Bahn, Regionalbahn, Regional-Express, jeweils in der 2. Klasse.