Wann brauchen Schafe Ohrmarken?
1.4 Zeitpunkt der Kennzeichnung Schafe und Ziegen sind, unabhängig von den zu verwendenden Ohrmarken, spätestens 9 Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor dem Verlassen des Geburtsbetriebes zu kennzeichnen.
Wie müssen Schafe gekennzeichnet werden?
Schafe/Ziegen bis zum Alter von einem Jahr, die in Deutschland geschlachtet werden, sind mit einer Bestandsohr- marke (eine weiße Ohrmarke mit DE + Kfz-Kennzeichen + die letzten sieben Stellen der Registriernummer) ausreichend gekennzeichnet. Diese Regelung gilt unabhängig vom Geburtsdatum der Tiere.
Wie bestelle ich Ohrmarken für Schafe?
Schaf-/Ziegen-Ohrmarken können nur bestellt werden, wenn der Betriebstyp ‚Schaf/Ziegen-Halter‘ im HIT (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) eingetragen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird dieser über die Tierseuchenkasse NRW freigeschaltet. Anschliessend können die Ohrmarken bestellt werden.
Wo meldet man Schafe an?
Die Meldungen für ganz Deutschland werden in einer zentralen Datenbank, der HI – Tier, unter dem Bereich Schaf- und Ziegendatenbank erfasst. Für jedes Bundesland ist unmittelbar eine Regionalstelle (RS) zuständig (siehe http://www.hi-tier.de/rs-adress.html).
Welche Tiere brauchen eine Ohrmarke?
Rind, Schwein, Schaf oder Ziege – Ohrmarken müssen sein
- Neugeborene Kälber werden nur mehr mit einer herkömmlichen und einer elektronischen Ohrmarke gekennzeichnet. © Agrarfoto.
- Alle Schafe und Ziegen müssen mit Ohrmarken gekennzeichnet sein.
- Schweine können mit Ohrmarken oder Tätowierstempel gekennzeichnet werden.
Wie müssen Schweine gekennzeichnet werden?
Schweine müssen spätestens mit dem Absetzen im Ursprungsbetrieb gekennzeichnet werden. Die Ohrmarken sind weiß und in der Mitte offen. Neben DE für Deutschland tragen sie das KFZ-Kennzeichen des Landkreises des Betriebes und eine für den Betrieb individuelle siebenstellige Nummer.
Wie melde ich meine Ziegen an?
Ziegenhalter*innen sind verpflichtet, ihre Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse registrieren zu lassen und dort jährlich eine Stichtagsmeldung über den vorhandenen Bestand am 01.01. abzugeben.