Was ist eine Anspruchsbegrenzung gegenueber dem Arbeitnehmer?

Was ist eine Anspruchsbegrenzung gegenüber dem Arbeitnehmer?

„Die neue Regelung der „versicherungsvertraglichen Lösung“ oder auch „Anspruchsbegrenzung“ vereinfacht die betriebliche Altersversorgung im Fall des Ausscheidens von Mitarbeitern. Als Arbeitgeber möchte man keine weitere Haftung bei der betrieblichen Altersversorgung im Fall des Ausscheidens von Mitarbeitern.

Was bedeutet Versicherungsförmig?

Dem Arbeitgeber wurde eine Möglichkeit geschaffen, den ratierlichen Anspruch auf den Wert des Versicherungsvertrages zu begrenzen. Diese Möglichkeit ist im § 2 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 BetrAVG geregelt und wird allgemein als versicherungsförmige Lösung oder auch versicherungsvertragliche Lösung bezeichnet.

Was ist die Versicherungsvertragliche Lösung?

„versicherungsvertraglichen Lösung“ kann der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich der im Gesetz vorgesehenen Erfüllung bestimmter „sozialer Auflagen“, auf Verlangen des Arbeitgebers auf die vom Versicherer aufgrund des Versicherungsvertrages zu erbringende Versicherungsleistung verwiesen werden.

Was ist eine Anspruchsbegrenzung?

Als Arbeitgeber können Sie Ihre Verpflichtung zur Leistung aus einer Direktversicherungs- oder Pensionskassenzusage bei vorzeitigem Ausscheiden Ihres Arbeitnehmers auf die Leistung aus dem Versicherungsvertrag begrenzen – die so genannte „versicherungsvertragliche Lösung“ bzw. Anspruchsbegrenzung.

Was ist Anspruchsbegrenzung?

Er kann die Verpflichtung aus einer Direktversicherung auf die Leistung des Versicherungsvertrages begrenzen (Anspruchsbegrenzung), wenn es ein unwiderrufliches Bezugsrecht, keine Abtretung oder Beleihung und keine offenen Beiträge gibt und die Verwendung der Überschussanteile nur zur Verbesserung der Leistung der …

Wann tritt gesetzliche Unverfallbarkeit ein?

Für den Eintritt der gesetzlichen Unverfallbarkeit gelten die in § 1b BetrAVG genannten Voraussetzungen. Danach sind arbeitgeberfinanzierte Betriebsrentenanwartschaften nach Vollendung des 21. Lebensjahres unverfallbar, sofern die Versorgungszusage drei Jahre bestanden hat.

Was bedeutet unverfallbar?

Unverfallbarkeit bedeutet, dass eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) trotz Ausscheidens aus dem Unternehmen vor Eintritt des Versorgungsfalles erhalten bleibt. Die Höhe des unverfallbaren Anspruchs berechnet sich nach den in § 2 BetrAVG niedergelegten Grundsätzen.

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