Wie läuft das IRENA Programm ab?
Beginn und Dauer. Das IRENA-Nachsorge sollte möglichst rasch, spätestens jedoch 3 Monate nach Beendigung einer Reha-Maßnahme begonnen werden. Maximal 24 Behandlungseinheiten je 90 Minuten über einen Zeitraum von maximal 6 Monaten sind möglich. Unterbrechungen sind bis maximal 6 Wochen möglich.
Wo kann ich IRENA machen?
IRENA wird ausschließlich in stationären und ganztägig ambulanten Rehabilitationseinrichtungen durchgeführt.
Was ist IRENA nach der Reha?
IRENA ist eine intensivierte Reha-Nachsorge, die verschiedene Leistungen wie Training, Schulung und Beratung kombiniert, beispielsweise Ausdauertraining, Motivationsförderung, Ernährungsberatung, Entspannungstraining oder Umgang mit beruflichen Belastungen.
Kann man das IRENA Programm abbrechen?
Nach den Vorgaben der DRV ist die IRENA bei einer Unterbrechung von mehr als 6 Wochen zu beenden. Auch bei 3x unentschuldigtem Fehlen hintereinander kann die IRENA abgebrochen werden.
Wer führt IRENA durch?
„IRENA“ ist eine Maßnahme zur intensivierten Rehabilita- tionsnachsorge der Deutschen Rentenversicherung Bund, die im Anschluss an eine ganztägig ambulante oder statio- näre Rehabilitation durchgeführt werden kann.
Wer darf IRENA anbieten?
Die Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (kurz: IRENA) ist ein Nachsorgekonzept der Deutschen Rentenversicherung, das seit 1999 angeboten wird. Das Programm kann von Versicherten der Deutschen Rentenversicherung nach einer stationären oder ambulanten Rehabilitation in Anspruch genommen werden.
Was ist Trena?
T-RENA – Trainingstherapeutische Rehabilitationsnachsorge Mit gerätegestütztem Training die körperliche Leistungsfähigkeit nach der Reha wieder herstellen. Das können Sie mit unserer Trainingstherapeutischen Rehabilitationsnachsorge T-RENA.
Wer beantragt T-Rena?
Kosten. Die T-RENA-Nachsorge ist für Sie zuzahlungsfrei, es entstehen keine zusätzlichen Kosten! Können direkt beim zuständigen Rentenversicherungsträger durch Sie als Teilnehmer beantragt werden.
Was bedeutet arbeitsunfähig aus der Reha entlassen?
Für die Krankenkasse bedeutet das: Sie sind so schwer erkrankt, dass Sie auf absehbare Zeit nicht mehr in Ihren Beruf – und auch nicht in einen anderen – zurückkehren werden.