Wo kündigt man die BahnCard?
Am einfachsten geht die Kündigung online: Öffnen Sie die Website des Bahncard Service. Wählen Sie als Betreff „Kündigung Ihrer Bahncard“. In der Mitteilung können Sie sich kurz halten oder einfach folgenden Text übernehmen: „Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine BahnCard fristgerecht.
Wie lange vorher muss ich die BahnCard kündigen?
Im Abonnement kann sie nach dem ersten Jahr mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Bei ausbleibender Kündigung verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr.
Kann man die BahnCard zurückgeben?
Vor dem ersten Geltungstag kann man gemäß der Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn unter dem Punkt 4 „Erstattung, Umtausch“ aber auch eine BahnCard zurückgeben, und zwar kostenfrei. Ab dem ersten Geltungstag entstehen der umtauschenden Person dann Stornokosten i.H. von mindestens 17,50 € (Stand 11.
Wie muss ich die BahnCard kündigen?
Am einfachsten ist es, die BahnCard mit dem Online-Formular des BahnCard-Services der Deutschen Bahn zu kündigen:
- Online-Formular aufrufen.
- Betreff wählen. Als Betreff “Kündigung Ihrer BahnCard 25” bzw. “
- Mitteilung schreiben. Einen kurzen Kündigungstext schreiben, z.B.:
- Persönliche Daten eingeben.
- Kündigung absenden.
Wie widerrufe ich meine BahnCard?
Du kannst deinen Vertrag mit BahnCard schriftlich per E-Mail widerrufen. Wenn du deinen Widerruf per E-Mail verschickst, achte darauf, dass du eine Bestätigung über den Eingang deines Widerrufs bei BahnCard erhältst.
Wie kündige ich meine Probe BahnCard?
Sie können die Probe BahnCard 25 und 50 bis zu 6 Wochen vor Laufzeitende online auf bahn.de über das Kontaktformular der BahnCard-Services kündigen. Oder Sie kündigen die Probe BahnCard per Post: BahnCard Service, 60643 Frankfurt bzw. per Email an bahncard-service@bahn.de.