Wie hoch ist das Krankengeld bei Selbständigen?
Ihr tägliches Krankengeld ab dem 43. Tag ist so hoch wie 70 Prozent Ihres täglichen Arbeitseinkommens. Wir berechnen es aus dem Arbeitseinkommen, für das Sie zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit Beiträge gezahlt haben. Maximal erhalten Sie 112,88 Euro (2021) pro Tag.
Wann hat ein Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Krankengeld?
Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkassen stationär behandelt werden. Bei Arbeitsunfähigkeit erhalten Arbeitnehmer in der Regel zunächst sechs Wochen Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber.
Haben freiwillig gesetzlich Versicherte Anspruch auf Krankengeld?
Freiwillig versicherte Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn der Anspruch während der Beschäftigung oder in unmittelbarem Anschluss daran entsteht. Wenn kein Anspruch auf Krankengeld besteht, ist das Versicherungsverhältnis umzustellen und der Beitrag nach dem ermäßigten Beitragssatz zu berechnen.
Kann sich ein selbstständiger krankschreiben lassen?
Eine Krankschreibung ist nur möglich, wenn ein Selbstständiger gesetzlich versichert ist. Pflichtversicherte sowie diejenigen, die freiwillig versichert sind und eine sogenannte Wahlerklärung abgegeben haben, können ab dem 43. Tag der Krankschreibung das Krankengeld beanspruchen.
Wie hoch ist das Krankengeld bei freiwillig Versicherten?
Das Krankengeld beträgt bei Selbstständigen 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitseinkommens. Für die Berechnung orientiert sich die Kasse an dem Einkommen, aus dem sie vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit die Krankenkassenbeiträge berechnet hat.
Wie oft kann man Krankengeld bekommen?
Wie lange bekomme ich Krankengeld? Sie können wegen derselben Krankheit für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld bekommen. Kommt während Ihrer Arbeitsunfähigkeit eine andere Krankheit dazu, verlängert dies nicht die Zahlung von Krankengeld.
Haben freiwillig gesetzlich Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Auch freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige können Kinderkrankengeld beantragen – wenn sie selbst mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Sie haben ab dem ersten Krankheitstag des Kindes Anspruch auf Kinderkrankengeld. Das gilt auch für den erweiterten Anspruch während der Corona-Pandemie.