Kann man als Betriebsrat gekündigt werden?
Bei Betriebsratsmitgliedern ist die fristgemäße, ordentliche Kündigung gesetzlich jedoch ausdrücklich ausgeschlossen (§ 15 Abs. 1 KSchG). Allerdings existiert eine Ausnahme von diesem Verbot: Wird der Betrieb stillgelegt, kann auch dem Betriebsrat gekündigt werden.
Was passiert mit einer Kündigung zu welcher der Betriebsrat nicht Anghört wurde?
Gemäß § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung zu hören. Im Rahmen der Anhörung hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die geplante Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
Kann der Betriebsrat eine Kündigung verhindern?
Bei jeder Kündigung im Betrieb muss der Betriebsrat beteiligt werden. Sein Mitbestimmungsrecht ist schwächer ausgestaltet als bei Einstellungen und Versetzungen. Verhindern kann der Betriebsrat eine Entlassung nicht. Dennoch spielt er eine wichtige Rolle.
Wann muss der Betriebsrat über eine Kündigung informiert werden?
Falls der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken äußern möchten, hat er das unter Angabe der Gründe spätestens innerhalb einer Woche schriftlich dem Arbeitgeber mitzuteilen. Andernfalls gilt die Zustimmung zur Kündigung als erteilt. Bei der außerordentlichen Kündigung gilt eine Frist von drei Tagen.
Was macht der Betriebsrat bei einer Kündigung?
Nach § 102 Abs. 3 BetrVG kann der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung widersprechen. Der Widerspruch ist nicht nur bei betriebsbedingten Kündigungen sondern bei jeder Art von ordentlicher Kündigung möglich, also auch bei personen- und verhaltensbedingten Kündigungen.
Kann der Arbeitgeber trotz Widerspruch des Betriebsrates die Kündigung aufrecht erhalten?
Bei der außerordentlichen Kündigung muss der Betriebsrat seine Bedenken unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen gegenüber dem Arbeitgeber äußern. Trotz der geäußerten Bedenken kann der Arbeitgeber eine Kündigung aber dennoch aussprechen.