In welchem Zeitraum muessen Transportschaeden gemeldet werden?

In welchem Zeitraum müssen Transportschäden gemeldet werden?

Für offene Transportschäden hat dies unmittelbar beim Wareneingang zu geschehen. Erfolgte die Lieferung per Post, gilt eine Frist von 24 Stunden. Bei Paketdiensten oder Speditionen beträgt die gesetzliche Frist zur Geltendmachung von verdeckten Transportschäden sieben Tage nach Ablieferung.

Was ist ein verdeckter Transportschaden?

Versteckter Transportschaden: Die Kartonage oder Palette wirkt von außen unversehrt, die verpackte Ware weist aber Schäden auf. Der Empfänger kann die Beschädigung erst nach dem Öffnen des Pakets erkennen.

Was sagt das HGB über die Schadensanzeige bei äußerlich nicht erkennbaren Schaden aus?

§ 438 Abs. 1 HGB einen äußerlich erkennbaren Schaden sofort bei Ablieferung bzw. 2 HGB einen äußerlich nicht erkennbaren Schaden innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung dem Frachtführer gegenüber reklamieren. Eine Lieferfristüberschreitung muss dem Frachtführer gem.

Was heißt Haftbarhaltung?

Was ist nun zu tun, um die eigenen Interessen zu wahren? Im deutschen Transportrecht gilt für die Durchsetzung von Ansprüchen eine kurze Verjährungsfrist von einem Jahr. Zur Hemmung der Verjährung wird daher auf eine sogenannte Haftbarhaltung zurückgegriffen.

Was heißt haftbar machen?

Bedeutungen: [1] Recht: jemanden für einen Schaden zur Verantwortung ziehen, zur Rechenschaft ziehen, gegebenenfalls Schadenersatz erhalten. [1] Der Richter machte die Eltern haftbar für den schweren Schaden, den ihr Kind verursacht hatte.

Welche Pflichten ergeben sich aus dem Speditionsvertrag für die Vertragsparteien?

(1) Durch den Speditionsvertrag wird der Spediteur verpflichtet, die Versendung des Gutes zu besorgen. (2) Der Versender wird verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. (3) 1Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten nur, wenn die Besorgung der Versendung zum Betrieb eines gewerblichen Unternehmens gehört.

Wie wird die schadenanzeige erstattet?

(4) Eine Schadensanzeige nach Ablieferung ist in Textform zu erstatten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. (5) Werden Verlust, Beschädigung oder Überschreitung der Lieferfrist bei Ablieferung angezeigt, so genügt die Anzeige gegenüber demjenigen, der das Gut abliefert.

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