Wer muss intrahandelsstatistik abgeben?
Beim Empfang einer Ware aus einem Mitgliedsstaat muss die Person eine Intrastat-Meldung abgeben, die die Waren entgegennimmt. Im reinen Versendungsfall ist i. d. R. immer derjenige verpflichtet, eine Intrastat-Meldung einzureichen, der eine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ausführt.
Wann Intrastat-Meldung abgeben?
Die Meldungen zur Intrahandelsstatistik sind spätestens am 10. Arbeitstag nach Ablauf eines Bezugsmonats an das Statistische Bundesamt zu senden. Eine Fristverlängerung zur Abgabe der Intrastat-Meldungen über den 10.
Warum intrahandelsstatistik?
Die Intrahandelsstatistik bildet die Grundlage, um aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands darzustellen. Meldungen zur Intrahandelsstatistik sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorgeschrieben.
Wer meldet Intrastat?
Intrastat-Meldungen dienen zur Erfassung des tatsächlichen Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Unternehmen müssen Versendungen und Eingänge zentral melden, in Deutschland an das Statistische Bundesamt. Die Abgabe dieser Meldungen ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.
Wer muss Intrastat abgeben?
Was ist eine Intrastatnummer?
Die 8-stellige Intrastat Nummer ermöglicht bei der Abfertigung von Importen die Festlegung von Zollsätzen, Textilkategorien, Verboten und Beschränkungen oder die Feststellung von Genehmigungskriterien. Die 11-stellige Codenummer hingegen wird für nationale Zwecke eingesetzt.
Was ist bei Intrastat zu melden?
Die Intrastatmeldung ermöglicht Branchenanalysen Die Intrahandelsstatistik bildet die Grundlage, um aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands darzustellen. Meldungen zur Intrahandelsstatistik sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorgeschrieben.