Was versteht man unter dem Remonstrationsrecht?
Hierunter wird die Pflicht des Beamten verstanden, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte ist diese in § 63 BBG geregelt.
Wie lange dauert die Bearbeitung einer Remonstration?
Die Bearbeitung einer Remonstration nimmt mehrere Wochen in Anspruch. Die Botschaft wird hierbei auf Ihre Remonstration eingehen und den Antrag erneut betrachten. Die Remonstration muss in deutscher Sprache erfolgen. Mit der Remonstration eingereichte Unterlagen müssen übersetzt werden.
Hat Remonstration aufschiebende Wirkung?
Normalerweise hat die Remonstration einen aufschiebenden Charakter. Aber wegen der Pflicht zur Beaufsichtigung der Schüler*innen muss beachtet werden, dass gem. § 36 Abs. 3 BeamtStG bei Gefahr im Verzug die sofortige Ausführung der Anordnung verlangt werden kann.
Wer muss eine Remonstration machen?
Nach den Vorschriften des Beamtenrechts muss der Beamte seine dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben.
Was bedeutet Remonstration Visum?
Remonstration gegen Ablehnung eines Visumantrags Deutsche Auslandsvertretungen kennen bei der Ablehnung eines Visumantrags ein Remonstrationsverfahren, das ist die schriftliche Bitte des Antragstellers, den Visumantrag erneut zu überprüfen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, gegen die Entscheidung zu klagen.
Was tun wenn man kein Visum bekommt?
Gegen einen ablehnenden Bescheid im Visumverfahren kann der Antragsteller innerhalb eines Monats schriftlich bei der Auslandsvertretung remonstrieren, d. h. eine Beschwerde gegen die Ablehnung einlegen. Die Auslandsvertretung wird den Visumantrag in diesem Fall erneut prüfen.