Welche beA Karten gibt es?
Die beA-Produkte Dazu zählen die beA-Karte Basis, die beA-Karte Signatur, die beA-Karte Mitarbeiter, Softwarezertifikate und Chipkartenleser. Die beA-Karte Basis ist eine Sicherheitskarte.
Wo beantrage ich die beA-Karte?
Die Karte beantragt man bei der Bundesnotarkammer unter https://bea.bnotk.de/. Dies sollten Sie nun schnellstens machen, denn die BNotK weist darauf hin, dass sie für Karten, die nach dem 30.09
Was ist eine beA-Karte Signatur?
Mit der beA-Karte Signatur kann ein Rechtsanwalt dauerhaft seinen gewohnten Büro- ablauf beibehalten und Schriftsätze digital unterzeichnen (qualifiziert signieren), die die Mitarbeiter sodann versenden.
Wie richtet man das beA ein?
Folgende Schritte sind dafür nötig:
- beA-Karte für Berufsträger und Mitarbeiter bei der Bundesnotarkammer beantragen, ggf.
- beA Client-Security herunterladen und installieren.
- Erstregistrierung vornehmen.
- Sofern notwendig, Zugriffs- und Bearbeitungsrechte von Mitarbeitern auf die beA-Postfächer von Berufsträgern vergeben.
Wie meldet man sich im beA an?
Bitte gehen Sie unter https://bea.bnotk.de/bestellung/#/products auf „Mein Konto“ und „Anmelden“ und loggen sich mit Ihrer beA-Karte und Ihrer PIN ein.
Was ist ein beA Softwarezertifikat?
Das beA-Softwarezertifikat ist ein fortgeschrittenes Softwarezertifikat, das auf einem Speichermedium wie einem USB-Stick oder auf einem Rechner direkt installiert wird. Da beA-Softwarezertifikate kopierbar sind, ist besondere organisatorische Sorgfalt geboten.
Was kostet das beA?
Die Gesamtkosten für das beA Für die Bereitstellung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) erhebt die BRAK nach eigenen Angaben einen jährlichen Beitrag von voraussichtlich 65 bis 70 Euro für jeden der ca. 164.500 Berufsträger von den regionalen Rechtsanwaltskammern.
Wie arbeite ich mit beA?
Die Arbeit mit dem beA ist barrierefrei ausgestaltet. Nach der sicheren Anmeldung am beA- System können Sie die Nachrichten in ihrem Postfach abrufen und diese verwalten. Sie können Nachrichtenentwürfe erstellen und diese versenden. Zudem können Sie einzelne Nachrichten ausdrucken.
Wie nutze ich das beA?
Der Zugang zum beA sowie die beA-Webanwendung erfolgt wie gewohnt über https://www.bea-brak.de. Alle Informationen rund um die Nutzung finden Sie zentral und übersichtlich unter https://portal.beasupport.de sowie in der beA-Anwenderhilfe.
Wie benutze ich das beA?
Für Kanzleien, die keine Anwaltssoftware benutzen, erfolgt der Zugang zum beA über einen sogenannten Web-Client. Sie geben beispielsweise im Mozilla Firefox, Safari, Chrome oder im Internet Explorer die entsprechende Internetadresse ein und gelangen auf die Zugangsseite des beA.