Was tun bei Masseunzulänglichkeit?
Was passiert bei Masseunzulänglichkeit? – Die Regelung des § 208 InsO. Das Insolvenzverfahren kann trotz Masseunzulänglichkeit fortgesetzt werden. Masseverbindlichkeiten müssen immer zuerst getilgt werden, und zwar möglichst vollständig, bevor die Insolvenzgläubiger ihren Anteil bekommen.
Wann liegt Masseunzulänglichkeit vor?
Stellt der Insolvenzverwalter nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fest, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseverbindlichkeiten zu erfüllen (sogenannte Insolvenz in der Insolvenz), zeigt er dem Insolvenzgericht Masseunzulänglichkeit an.
Was bedeutet Masseverbindlichkeit?
Eine Masseverbindlichkeit ist eine Verbindlichkeit, die bei einer Insolvenz vor anderen Verbindlichkeiten in voller Höhe aus der Vermögensmasse bedient wird. Meist handelt es sich um Verbindlichkeiten, die nach Eintritt der Insolvenz entstanden sind.
Was bedeutet Einstellung wegen Masseunzulänglichkeit?
Die Einstellung wegen Masseunzulänglichkeit gem. Masseunzulänglichkeit liegt gem. § 208 InsO vor, wenn die Masse zwar die Kosten des Verfahrens gem. § 54 InsO deckt, aber nicht ausreicht, auch die sonstigen Masseverbindlichkeiten i.S.d. § 55 InsO zu erfüllen.
Wer zahlt bei Masseunzulänglichkeit?
Insolvenzverwalter muss bei Masseunzulänglichkeit offene Gehälter nicht bezahlen. Er muss den Arbeitnehmer im Normalfall einer solchen Masseunzulänglichkeit nicht aus seinem privaten Vermögen bezahlen oder den Fall seiner Haftpflichtversicherung melden.
Was bedeutet Masseunzulänglichkeit vorliegt 208 bis 210 InsO?
§ 208 Anzeige der Masseunzulänglichkeit (1) 1Sind die Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt, reicht die Insolvenzmasse jedoch nicht aus, um die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen, so hat der Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht anzuzeigen, daß Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Was bedeutet Anzeige der Masseunzulänglichkeit?
Massearmut liegt vor, wenn die Insolvenzmasse die Verfahrenskosten nicht deckt. Masseunzulänglichkeit bedeutet, dass die Insolvenzmasse nicht genügt, um die Masseverbindlichkeiten zu bezahlen. Restschulden sind die noch nicht (vollständig) bezahlten Insolvenzforderungen.