Was ist das Eisenbahnbundesamt?

Was ist das Eisenbahnbundesamt?

Das Eisenbahn-Bundesamt beaufsichtigt mehr als zwei Drittel aller Eisenbahnunternehmen in Deutschland. Zuständig ist es für die Planfeststellung der Betriebsanlagen der bundeseigenen Eisenbahnen. Auch die Zulassung von Fahrzeugen und Schieneninfrastruktur sowie die Eisenbahnaufsicht gehört zu ihren Aufgaben.

Welche Aufgabe hat das Eisenbahn-Bundesamt?

Unter anderem ist das EBA zuständig für die Planfeststellung für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes, die Zulassung von Fahrzeugen und Schieneninfrastruktur, die Eisenbahnaufsicht und die Bewilligung von verschiedenen Fördermitteln, welche der Bund für den Schienenverkehr zur Verfügung stellt sowie die …

Wer führt die Aufsicht über die Eisenbahnen?

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes (EdB) und die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) mit Sitz im Ausland für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Welche Behörde ist für die Eisenbahn in Deutschland zuständig?

EBA – Startseite – Eisenbahn-Bundesamt: Die Aufsichts-, Genehmigungs- und Sicherheitsbehörde für Eisenbahnen in Deutschland.

Was versteht man unter Bahnbetrieb?

Der Begriff Bahnbetrieb, früher Betriebsdienst oder Eisenbahnbetriebsdienst, umfasst alle Tätigkeiten, die mit der Durchführung des Fahrbetriebes bei einer Eisenbahn zusammenhängen. Es geht dabei im weitesten Sinne um alles, was mit dem „rollenden Rad“ zusammenhängt.

Welches Ministerium ist verantwortlich für die Umsetzung des AEG?

1371/2007, der §§ 10 und 12a dieses Gesetzes sowie der Vorschriften einer auf Grund des § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a erlassenen Rechtsverordnung. Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Stelle für die Durchsetzung im Sinne des Artikels 30 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007.

Wem untersteht das Eisenbahnbundesamt?

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist eine seit dem 1. Januar 1994 bestehende selbstständige deutsche Bundesoberbehörde im Bereich der Bundesverkehrsverwaltung. Das EBA unterliegt der Aufsicht und den Weisungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und wird von einem Präsidenten geleitet.

Ist Deutsche Bahn eine Behörde?

Deutsche Bahn: Am 1. Januar 1994 wird die Behörde zur Bahn AG | ZEIT ONLINE.

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