FAQ

Wer ist fuer warmes Wasser zustaendig?

Wer ist für warmes Wasser zuständig?

Mieter haben grundsätzlich zu jeder Zeit einen Anspruch auf eine Versorgung mit Warmwasser. Der Vermieter muss sicherstellen, dass das Wasser eine Mindesttemperatur von 40-50° C erreichen kann. Bei niedrigeren Temperaturen liegt ein Mangel vor, der den Mieter zu einer Minderung des Mietzinses berechtigt.

Warum habe ich kaltes Wasser?

In den meisten Fällen ist das die Folge eines zu geringen Wasserdurchsatzes. Die Menge durchfließenden Wassers reicht nicht aus, um die Startautomatik des Geräts auszulösen. Das kann an generell zu geringem Wasserdruck im Rohrsystem liegen. Auch Installationsfehler im System führen zum kalten oder kühlen Wasser.

Kann man Miete mindern wenn kein warmes Wasser hat?

Laut Bundesgerichtshof können Sie die Miete kürzen, wenn kein warmes Wasser verfügbar ist. Die ständige Versorgung mit Warmwasser gehört mittlerweile zur selbstverständlichen und zu erwartenden Grundausstattung einer Wohnung. Kein Mieter möchte auf die morgendliche, heiße Dusche oder auf ein angenehmes Bad verzichten.

Wie bekomme ich warm Wasser?

Zu den zentralen Systemen der Warmwasserbereitung gehören Heizkessel, Solarthermie oder Fernwärme. Strom kann sowohl für zentrale als auch für dezentrale Systeme genutzt werden. Die dezentrale Warmwasserbereitung kann mit Hilfe von Boilern oder Durchlauferhitzern erfolgen.

Ist der Vermieter verpflichtet für warmes Wasser in der Küche zu sorgen?

Anders als bei warmem Wasser zum Duschen, Baden oder Händewaschen, besteht in der Küche kein pauschaler Anspruch auf die Bereitstellung von Warmwasser durch den Vermieter. Eine Ausnahme besteht, wenn die Bereitstellung von Warmwasser in der Küche als Vermieter-Pflicht im Mietvertrag schriftlich festgehalten wurde.

Warum wird der Durchlauferhitzer nicht warm?

Häufig ist zu beobachten, dass ein Durchlauferhitzer nicht mehr in ausreichendem Maße für warmes bzw. heißes Wasser sorgt, wenn eine Sicherung defekt ist. In so fern ist es ratsam, die Sicherungen auf einen möglichen Defekt hin zu überprüfen und die alte gegen eine neue auszutauschen.

Wann kann man mit Mietminderung drohen?

Eine Mietminderung kommt nur in Frage, wenn die Nutzungsmöglichkeit der Wohnung spürbar beeinträchtigt ist. Führt ein Mangel oder Fehler nur zu einer unerheblichen Beeinträchtigung für den Mieter, kann er zwar Abhilfe, d.h. Instandsetzung verlangen, nicht aber die Miete kürzen.

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