Wie ist der Weg zur Arbeit versichert?
Mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit dem Auto: Wer sich auf den Weg zur Arbeit begibt oder auf dem Heimweg ist, ist bei einem Unfall über die Berufsgenossenschaft versichert. auf dem Heimweg ein Unfall, spricht man von Wegeunfall. Grundsätzlich ist der direkte Weg zwischen Wohnung und Firma versichert.
Was ist der direkte Weg?
Unter einem Wegeunfall versteht man einen Unterfall des Arbeitsunfalls, also einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung.
Welche Aussage trifft auf den Versicherungsschutz auf dem Hin und Rückweg zur Arbeit zu?
„Während man zur Arbeit bzw. wieder nach Hause fährt, steht man unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Auf die konkrete Frage übertragen, sagt das Gesetz also sinngemäß: „Zu schnelles Fahren auf dem Weg zur Arbeit schließt den Unfallversicherungsschutz noch nicht aus. “
Wann endet ein Wegeunfall?
Wegeunfälle sind Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück. Grundsätzlich beginnt der Versicherungsschutz mit dem Verlassen des Wohnhauses und endet mit dem Erreichen der Arbeitsstätte. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel erforderlich werden: um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen oder.
Bei welcher Institution ist der Arbeitnehmer gegen Unfallschäden versichert die auf dem Arbeitsweg oder am Arbeitsplatz eintreten?
Nicht nur Unfälle am Arbeitsplatz oder in der Schule, auch die erforderlichen Wege dorthin und zurück nach Hause sind in den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz einbezogen.
In welchem Fall verliert ein Arbeitnehmer den Versicherungsschutz der Unfallversicherung im Rahmen eines wegeunfalls?
Wann besteht beim Wegeunfall kein Versicherungsschutz? Grundsätzlich verliert man den Versicherungsschutz, wenn man unter Alkoholeinfluss unterwegs ist. Auch Umwege, für private Dinge, sind nicht versichert. Wer also nach der Arbeit noch Einkaufen oder zur Post will, ist während dieser Zeit nicht versichert.