Was muss eventuell am Arbeitsplatz veraendert werden wenn eine Mitarbeiterin schwanger ist?

Was muss eventuell am Arbeitsplatz verändert werden wenn eine Mitarbeiterin schwanger ist?

§ 4 des MuSchG bestimmt einige Verbote. Danach dürfen schwangere Mitarbeiterinnen nicht mehr gesundheitsgefährdenden Stoffen und Strahlen ausgesetzt sein, auch nicht Gasen, Dämpfen, Hitze, Kälte, Nässe und Staub. Weiterhin dürfen Lärm und Erschütterungen nicht vorkommen.

Was tun wenn Mitarbeiter schwanger ist?

Der Arbeitgeber muss unverzüglich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft durch die werdende Mutter die Schwangerschaftsmitteilung an die zuständige Behörde (in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) senden (§ 27 Absatz 1 Mutterschutzgesetz -MuSchG).

Was dürfen werdende Mütter nicht machen?

(1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.

Haben Schwangere besondere Rechte?

Während der Schwangerschaft und ebenso kurz nach der Geburt, besteht für Sie grundsätzlich ein Schutz vor Kündigung und in den meisten Fällen auch vor vorübergehender Minderung des Einkommens. Es schützt darüber hinaus Ihre Gesundheit während der Schwangerschaft und die Ihres Kindes vor Gefahren am Arbeitsplatz.

Wann bekommt man die Bestätigung für den Arbeitgeber dass man schwanger ist?

Ihr Frauenarzt oder Ihre Hebamme stellt Ihnen eine „Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin“ aus. Die Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung wird vom behandelnden Gynäkologen nicht mehr 6 Wochen vor dem mutmaßlichen Tag der Entbindung ausgestellt, sondern zu Beginn der Schwangerschaft.

Was braucht mein Arbeitgeber von mir wenn ich schwanger bin?

(1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen.

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