Was versteht man unter den allgemeinen Versicherungsbedingungen?

Was versteht man unter den allgemeinen Versicherungsbedingungen?

vor 4 Tagen
Begriff: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Versicherungsgeschäft. Damit sind AVB eine an Gesetzen und der Rechtsprechung orientierte branchenspezifische Variante der AGB. Sie bilden einen Teil der vertraglichen Grundlagen des Versicherungsgeschäfts.

Was bedeutet besondere Bedingungen?

Besondere Versicherungsbedingungen sind diejenigen Versicherungsbedingungen, die im Einzelfall konkret zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden. Besondere, also individuell vereinbarte Versicherungsbedingungen werden oft handschriftlich oder in einem Anhang zur Vertragsurkunde hinzugefügt.

Was ist ein Wording Versicherung?

Vertragstext in der Versicherungsbeziehung zwischen dem Erstversicherer und dem Rückversicherer. Dabei enthält der Vertragstext die allgemeinen Bestimmungen sowie in den Anhängen die jeweiligen Modifizierungen des Standardvertragstexts. Siehe auch Contract Certainty.

Wer die Allgemeinen Versicherungsbedingungen festlegt?

Allgemeine Versicherungsbedingungen sind im Grunde auf die Versicherungsbranche zugeschnittene AGBs, deren Aufsichtsbehörde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist. In Deutschland werden die AVB vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft entworfen und regelmäßig aktualisiert.

Wer schreibt die AVB?

Die AVB werden verfasst und aktualisiert vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PK) für alle Verbandsmitglieder.

Was versteht man unter Wording?

Wording an sich bedeutet übersetzt sowas wie „Wortlaut“,“Formulierung“ oder „Ausdrucksweise“. Wenn man Wording jedoch ins Marketing überträgt, dann wird auch von Corporate Wording gesprochen. Damit ist gemeint, dass eine einheitliche Schreib- und Sprechweise auf die gesamte Außenwirkung des Unternehmen übertragen wird.

Wer formuliert allgemeine Versicherungsbedingungen?

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geht von der Existenz der AVB aus (etwa in § 164 Abs. 1 VVG). Die AVB werden verfasst und aktualisiert vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PK) für alle Verbandsmitglieder.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben