FAQ

Wer hat Anrecht auf Sozialticket?

Wer hat Anrecht auf Sozialticket?

Sozial bedürftige Menschen, die beispielsweise Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe beziehen, können ein Sozialticket erwerben. Dabei handelt es sich um einen im Preis ermäßigten Einzel- oder Zeitfahrausweis zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Meistens ist der Fahrschein nicht übertragbar.

Wie bekomme ich ein Sozialticket?

Um das Ticket zu bekommen, brauchen Sie einen Berechtigungsnachweis, den Sie – je nachdem, ob Sie Leistungen nach dem SGB XII, dem SGB VIII oder Arbeitslosengeld II-Leistungen bekommen – beim Amt für Soziales und Wohnen, beim Jugendamt oder beim JobCenter erhalten.

Welche Unterlagen für Sozialticket?

Das SozialTicket besteht aus: Kundenkarte und Monatswertmarke sind nur in Verbindung mit Ihrem Personalausweis bzw. einem anderen amtlichen Lichtbildausweis bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln gültig.

Was kostet ein Sozialticket in Düsseldorf?

39,35 Euro
Das SozialTicket gibt es für Düsseldorf und für den Kreis Mettmann zum Preis von 39,35 Euro pro Monat. Das Ticket ist in den KundenCentern und bei den VertriebsPartnern der Rheinbahn erhältlich sowie in den meisten Ticketautomaten.

Wo bekomme ich ein Sozialticket Duisburg?

meinTicket (Sozialticket) Für den Kauf dieses Fahrausweises benötigen Sie eine Berechtigungskarte. Diese können Sie unkompliziert bei unserem Servicecenter unter der Rufnummer 0203 302 1910 telefonisch beantragen. Die Berechtigungskarte wird Ihnen dann mit der Post nach Hause geschickt.

Kann man mit Sozialticket nach Essen fahren?

Das SozialTicket wird gemäß Preisstufenübersicht mit dem originären Geltungsbereich in der Preisstufe A mit einem Tarifgebiet oder zwei Tarifgebieten für die Städte Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen und Wuppertal oder mit einer 2-Waben-Gültigkeit in verschiedenen angrenzenden Tarifgebieten im Verbundraum gemäß …

Kategorie: FAQ

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