Wer unterweist die Führungskräfte?
Das können der Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit, aber auch ein Fachberater eines Lieferanten oder Maschinenherstellers und nicht zuletzt auch der Firmenanwalt oder der Unternehmer selbst sein.
Wer ist für die Unterweisungen verantwortlich?
Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Unternehmers, Unterweisungen durchzuführen. Der Unternehmer kann diese Verpflichtung auf Führungskräfte übertragen. Unterweisungen müssen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen – mindestens jedoch einmal jährlich – durchgeführt werden.
Wer ist die Unterweisende Person?
Unterwiesene Person ist, wer über die ihm übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt worden ist.
Was muss man als Führungskraft hinsichtlich des Arbeitsschutzes berücksichtigen?
Checkliste: Führungsmittel optimal für die Sicherheit und Gesundheit der Belegschaft anwenden
- Vorschriften einhalten.
- Gefährdungen ermitteln, beurteilen und dokumentieren.
- Für sichere technische Anlagen und Geräte sorgen.
- Regelmäßige Unterweisungen durchführen.
Wer schult Betriebsanweisungen?
Die Betriebsanweisungen sind verbindlich. Der Arbeitgeber ordnet mittels Betriebsanweisung an, wie sich die Beschäftigten verhalten müssen. Sie beziehen sich auf die Tätigkeit, den Arbeitsplatz und die verwendeten Gefahrstoffe.
Wie oft müssen Unterweisungen wiederholt werden?
Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Absatz 2 …
Welche Unterweisungsarten gibt es?
Unterweisung nach Anlass
- Erstunterweisung (z. B. bei Neueinstellung, Arbeitsplatzwechsel)
- regelmäßige Wiederholungsunterweisung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (z. B. mindestens einmal jährlich gem.
- anlassbezogene Wiederholungsunterweisung (z. B. nach Unfällen, sicherheitswidrigem Verhalten)